Was ist Verschwindenlassen?

Jeden Tag verschwinden Menschen auf der ganzen Welt spurlos. Männer, Frauen, Jugendliche und Kinder werden verhaftet oder entführt. Sie werden an einem geheimen Ort gefangen gehalten, oft gefoltert und manchmal sogar getötet. Das Schicksal dieser Menschen ist ungewiss.

Zu den Tätern gehören Regierungsbeamte, private Organisationen oder Einzelpersonen. Sie werden oft von der Regierung unterstützt. Manchmal handeln die Täter sogar im Auftrag der Regierung. Oder die Regierung akzeptiert das Verschwindenlassen einfach.

In vielen Fällen geben die Behörden das Verschwindenlassen nicht zu. Und sie sagen auch nicht, was mit der vermissten Person passiert ist. Die Opfer und ihre Familien-Angehörigen haben dann keine Möglichkeit, ihre Rechte einzufordern, zum Beispiel das Recht auf Entschädigung.

Das Verschwindenlassen ist eine schwere Verletzung der Menschen-Rechte, weil die Opfer ihre Freiheit verlieren und ihr Leben in Gefahr ist. Auch die Menschen-Rechte der Familien-Angehörigen werden verletzt, weil sie keine Informationen über den Aufenthalt der Opfer bekommen.

Beispiele für das Verschwindenlassen

Seit Jahrzehnten nutzen Regierungen das Verschwindenlassen, um bestimmte Personen unbemerkt wegsperren zu können. Das betrifft vor allem politische Gegner der Regierungen.

Hier sind ein paar Beispiele aus der Vergangenheit:

  • Das nationalsozialistische Regime unter Adolf Hitler hat heimlich etwa 7.000 Menschen, meist politische Gegner, aus besetzten Ländern in deutsche Konzentrationslager bringen lassen.
  • Sowjetische Behörden haben Menschen in Lager gebracht, ohne die Familien-Angehörigen über den Aufenthaltsort zu informieren. Diese Lager waren von der Außenwelt abgeschnitten. Es wurde abgestritten, dass es die Lager überhaupt gibt.
  • Die französische Regierung hat im Algerienkrieg in den 1950er Jahren politische Gegner und Widerstandskämpfer verschwinden lassen.
  • Militär-Diktaturen in Mittel- und Südamerika haben in den 1960er und 1970er Jahren Menschen verschwinden und töten lassen, zum Beispiel in Guatemala, Chile oder Argentinien. Die Täter haben alle Spuren beseitigt und auch die Leichen verschwinden lassen. Die Behörden haben die Angehörigen angelogen und zum Teil bedroht, damit die Angehörigen nicht weiter nach den Vermissten suchen.
  • In den 1960er und 1970er Jahren haben die Regierungen in vielen Ländern Menschen verschwinden lassen, zum Beispiel in Indonesien, Iran, Irak, Marokko, Südafrika oder den Philippinen.

Auch heute lassen Regierungen Menschen verschwinden, zum Beispiel in Syrien, Ägypten oder Mexiko. Niemand weiß, wie viele Menschen das betrifft. Denn die Behörden dieser Länder bestreiten das Verschwindenlassen.

Zwischen 1980 und 2017 haben die Vereinten Nationen in 112 Ländern insgesamt 56.363 Fälle von Verschwindenlassen dokumentiert. Die Vereinten Nationen heißen auch United Nations, kurz UN.

Was sind die Folgen von Verschwindenlassen?

Die Folgen betreffen vor allem die Familien-Angehörigen der Opfer. Sie machen sich große Sorgen. Die Ungewissheit über das Schicksal der vermissten Person belastet sie. Manche Angehörige leiden unter Schuld-Gefühlen, Ängsten und Depressionen. Das gilt auch für die Kinder.

Oft führt das Verschwindenlassen auch zu finanziellen Problemen bei den Familien-Angehörigen der Opfer. Wenn zum Beispiel das Einkommen der vermissten Person wegfällt, kann das negative Folgen haben für die Kranken-Versicherung und laufende Kredite der Familie. Die Familien-Angehörigen investieren viel Zeit und Geld in die Suche nach den Verschwundenen. Dann verlieren sie manchmal sogar ihren Job.

Das Verschwindenlassen kann also psychische und finanzielle Folgen haben für die Familien-Angehörigen der Opfer von Verschwindenlassen. Und wenn es kein Vertrauen mehr gibt gegenüber staatlichen Einrichtungen, dann wird der Zusammenhalt in der Familie und Gesellschaft gestört.

Die Suche nach den Verschwundenen

Oft suchen nur die Familien-Angehörigen und Freunde aktiv nach den verschwundenen Personen. Staatliche Einrichtungen verweigern oft ihre Hilfe und erstellen zum Beispiel keine Vermissten-Anzeigen. Es gibt sogar Fälle, in denen Angehörige von staatlichen Einrichtungen bedroht werden. So soll erreicht werden, dass nicht weiter gesucht wird.

Aber auf der ganzen Welt haben sich Familien-Angehörige zusammengetan. Sie unterstützen sich gegenseitig bei der Suche nach den Opfern. Durch ihren Druck haben die UN im Jahr 1980 diese Arbeitsgruppe gegründet: „Arbeitsgruppe über gewaltsames und unfreiwilliges Verschwindenlassen“.

Die Arbeitsgruppe unterstützt die Familien-Angehörigen dabei, das Schicksal und den Aufenthalt der vermissten Personen aufzuklären.

Der UN-Vertrag gegen das Verschwindenlassen

Familien-Angehörige und internationale Fachleute haben außerdem einen internationalen Vertrag gegen das Verschwindenlassen ausgearbeitet. Seit 2010 ist dieser UN-Vertrag in Kraft. Er heißt auf Deutsch: „Internationales Übereinkommen für den Schutz
aller Personen vor dem Verschwindenlassen“. In dem Vertrag steht, was genau gemeint ist mit „Verschwindenlassen“ und welche Pflichten die sogenannten Vertragsstaaten haben.

Hier sind ein paar Beispiele für die Pflichten der Vertragsstaaten:

  • Die Vertragsstaaten müssen aufklären, wer für das Verschwindenlassen verantwortlich ist. Die Verantwortlichen müssen vor Gericht kommen. Und die Strafe für das Verschwindenlassen muss hoch sein.
  • Die Vertragsstaaten dürfen keinen Menschen heimlich gefangen halten. Sie müssen alle verhafteten Personen in eine Liste eintragen. Und Behörden dürfen jederzeit die Haft-Einrichtungen besichtigen.
  • Wenn ein Mensch verschwunden ist und vermisst wird, muss der Vertragsstaat alles tun, um diesen Menschen zu finden.
  • Die Vertragsstaaten müssen verhindern, dass Kinder illegal verschleppt werden und ihre wahre Identität verheimlicht wird.
  • Auch die Familien-Angehörigen der verschwundenen Personen und andere geschädigte Personen haben Opfer-Rechte. Sie haben zum Beispiel ein Recht auf Wiedergutmachung.

Bis heute haben nur 58 von 193 UN-Staaten den Vertrag unterschrieben. Die deutsche Bundesregierung ist dem Vertrag im Jahr 2009 beigetreten. Ein UN-Ausschuss prüft, ob sich diese 58 Staaten an die Pflichten halten. Es ist ein erster Erfolg, dass der UN-Vertrag zustande gekommen ist: Wenn Staaten das Verschwindenlassen systematisch betreiben, müssen sie sich vor der Welt rechtfertigen. Für die Familien-Angehörigen ist eine Sache besonders wichtig: Sie können den UN-Ausschuss darum bitten, in einer sogenannten Eil-Aktion nach vermissten Personen zu suchen.

Seit 2012 hat der UN-Ausschuss 500 Eil-Aktionen durchgeführt. Dabei wurden 16 Menschen gefunden, die wieder in Freiheit lebten.
5 weitere Menschen wurden in einer Haft-Einrichtung entdeckt. 28 Verschwundene konnte der UN-Ausschuss nur noch tot finden. Alle anderen 451 Eil-Aktionen sind noch nicht abgeschlossen.

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