Die wichtigsten Arbeitsergebnisse des UN-Ausschusses aus dem Jahr 2016: der Abschluss des ersten Individualbeschwerdeverfahrens, der ‚konstruktive Dialog mit Kolumbien‘ und die Nutzung weiterer Instrumente wie Länderbesuche.
Der Ausschuss gegen das Verschwindenlassen hat im ersten abgeschlossenen Individualbeschwerdeverfahren festgestellt, dass aus einer legalen Haft eine Situation von geheimer Haft und damit zeitweisem Verschwindenlassen entstehen kann. Im Rahmen des ‚konstruktiven Dialoges‘ haben der Ausschuss und Kolumbien unter anderem das  Friedensabkommen in Kolumbien und die darin enthaltenen Vereinbarungen über die Verhütung und Bekämpfung des Verschwindenlassens thematisiert. Hinsichtlich des vom Ausschuss beantragten Länderbesuches in Mexiko konnte mit dem Vertragsstaat kein Übereinkommen erzielt werden.
Rainer Huhle beschreibt in dem Artikel die Nutzung der verschiedenen Instrumente des Ausschusses und gibt einen Überblick über den Ratifizierungsstand des Übereinkommens.

zuerst erschienen in: Vereinte Nationen 2/2017, S. 83-84

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