Das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen verpflichtet die Vertragsstaaten zur Suche nach verschwundenen Personen. Der Aufenthaltsort und die Umstände ihres Verschwindens müssen ermittelt und im Todesfall die sterblichen Überreste identifiziert und an Angehörige übergeben werden. Christiane Schulz zeigt auf, wie die menschenrechtliche Verpflichtung zur Suche umgesetzt werden kann.

Autorin: Christiane Schulz

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