Das kolumbianische Außenministerium hat am 30. August 2022, dem Internationalen Tag der Opfer des Verschwindenlassens, eine Erklärung abgegeben, mit der es die Zuständigkeit des UN-Ausschusses über das Verschwindenlassen (CED) zur Entgegennahme und Prüfung von Einzelfällen nach Artikel 31 der Konvention annimmt. Dieser Schritt wurde sowohl vom UN-Ausschuss selbst, als auch von der kolumbianischen Zivilgesellschaft, Opfern und Angehörigen, begrüßt, da hiermit der Rechtsschutz der Betroffenen erweitert wird.
Die Annahme der Zuständigkeit bedeutet, dass der CED jetzt Fälle von Personen, die in Kolumbien Opfer von gewaltsamem Verschwindenlassen geworden sind, untersuchen kann – sofern nationale Rechtsbehelfe erschöpft wurden. Die Fälle können von einzelnen Personen oder in deren Namen dem CED mitgeteilt werden. Betroffene haben damit eine weitere rechtliche Möglichkeit als Opfer anerkannt zu werden und Entschädigungen zu erhalten.
2019 startete die Arbeitsgruppe über Gewaltsames Verschwindenlassen (Mesa de Trabajo Sobre Desaparición Forzada) der Coordinación Colombia – Europa – Estados Unidos (Koordination Kolumbien – Europa – USA) und des Movimiento Nacional de Víctimas de Crímenes de Estado (Nationale Bewegung der Opfer von Verbrechen des Staates) die Kampagne ¿Dónde Están? für die Annahme von Artikel 31 und sammelte 10.200 Unterschriften.
Laut der kolumbianischen Wahrheitskommission sind 121.768 Personen im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt (1985-2016) Opfer des gewaltsamen Verschwindenlassens geworden.