Vereinte Nationen
Wahrheit und Gerechtigkeit – Standards und staatliche Richtlinien für eine wirksame Untersuchung von Fällen des Verschwindenlassens
Ein wesentliches Merkmal des gewaltsamen Verschwindenlassens ist es, dass die Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Diese – oft strukturelle – Straflosigkeit verstärkt nicht nur das Leid der Opfer, sie ist auch ein zentrales Problem bei der Bekämpfung und Prävention dieser schweren Menschenrechtsverletzung. Angesichts des Unvermögens oder der Unwilligkeit nationaler Justizsysteme, die Täter*innen zu ermitteln und strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, bleibt den Opfern oftmals nur, sich zwischen „Wahrheit oder Gerechtigkeit“ zu entscheiden. Denn wenn sie beides verlangen, fürchten Täter*innen bestraft zu werden und Opfer werden entsprechend noch mehr zur Zielscheibe von Repressionen.
10 Jahre Arbeit des UN Ausschusses gegen das gewaltsame Verschwindenlassen
Lässt sich die gesammelte Expertise der zehnjährigen Arbeit eines UN-Ausschusses auf 70 Seiten für Jurist*innen, Menschenrechtsaktivist*innen und Regierungsvertreter*innen gleichermaßen verständlich und fachkundig zugleich darstellen? Ja – das zeigt die im September vom Ausschuss gegen das Verschwindenlassen veröffentlichte Publikation „The Work of the Committee on Enforced Disappearance“. Maria Clara Galvis Patiño, früheres Mitglied des Ausschusses, hat übersichtlich zusammengestellt, welche Entscheidungen, Interpretationen und Empfehlungen der Ausschuss in den ersten zehn Jahren seines Bestehens verabschiedet hat.
Ein bahnbrechendes Urteil des Obersten Gerichtshofs von Mexiko
Am 16. Juni 2021 sprach der Oberste Gerichtshof von Mexiko ein Urteil, das von zivilgesellschaftlichen Gruppen, sowie von internationalen wie auch mexikanischen Institutionen als historischer Meilenstein bezeichnet wurde (siehe hier, hier und hier). Das Urteil besagt, dass staatliche Instanzen verpflichtet sind, die Dringlichkeitsaktionen (UA) des UN-Ausschusses über das Verschwindenlassen (CED) umzusetzen.
UN Ausschuss gegen Verschwindenlassen tagte erneut online
Die drei Staatenüberprüfungen während der 20. Sitzung des UN-Ausschusses gegen das Verschwindenlassen vom 12. April bis 7. May 2021 brachten ein Stück Normalität in die Arbeit des Ausschusses zurück. Allerdings konnten diese Dialoge mit der Schweiz, Mongolei und Kolumbien wie auch alle anderen Beratungen des Ausschusses infolge der Covid-19-Pandemie auch diesmal nur im online-Format stattfinden.
Zum Verständnis der UN-Konvention des Verschwindenlassens:
Auf Empfehlung des UN-Menschenrechtsrates verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20. Dezember 2006 den Entwurf für ein internationales Übereinkommen zum Schutz aller Menschen vor dem Verschwindenlassen Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
Die Rechte der Opfer haben kein Verfallsdatum
Im Januar 2019 erhielt der UN-Menschenrechtsausschuss eine Mitteilung über einen Fall des Verschwindenlassens auf den Balearen, Spanien. Die Opfer gelten seit August 1936 als verschwunden. Dieser Artikel legt dar, dass die Mitteilung im Lichte der internationalen Menschenrechtsgesetzgebung und nach den vom Ausschuss selbst aufgestellten Zuständigkeitsregeln ratione temporis für zulässig erklärt werden sollte.
UN-Ausschusssitzung erstmals von Opfer eröffnet
Zum ersten Mal in der Geschichte des UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen sprach zur offiziellen Eröffnung einer Sitzung ein Opfer des gewaltsamen Verschwindenlassens. María Nohemí Barbosa legte per Videoschaltung aus Kolumbien Zeugnis über das Verschwinden Ihres Sohnes und ihre Zusammenarbeit mit dem Ausschuss ab.
Leitprinzipien für die Suche nach verschwundenen Personen
Der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen (CED) hat im April 2019 Leitprinzipien für die Suche nach verschwundenen Personen verabschiedet. Sie sind für Familienangehörige sowie für Vertrags- wie Nichtvertragsstaaten ein wichtiges Instrument, um die Suche nach...
Aus der Arbeit des UN-Ausschusses gegen das Verschwindenlassen
Die wichtigsten Arbeitsergebnisse des UN-Ausschusses aus dem Jahr 2016: der Abschluss des ersten Individualbeschwerdeverfahrens, der ‚konstruktive Dialog mit Kolumbien‘ und die Nutzung weiterer Instrumente wie Länderbesuche.
Verschwindenlassen während der Haft: UN-Ausschuss schließt erstes Verfahren einer Individualbeschwerde ab
Der UN-Ausschuss zum Schutz vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen hat Kriterien für Verschwindenlassen in Haft definiert. Die Verlegung eines Inhaftierten in Einzelhaft, ohne dessen Angehörige oder Rechtsbeistand zu informieren bei gleichzeitiger Weigerung, über den neuen Aufenthaltsort Auskunft zu geben, entspricht geheimer Haft. Mit dieser Entscheidung in einem Einzelfall aus Argentinien hat der UN-Ausschuss sein erstes Individualbeschwerdeverfahren abgeschlossen.