Afrikanisches Menschenrechtssystem
Fehlende Rechtsprechung des afrikanischen Menschenrechtssystems
Bis April 2020 gibt es in Afrika keine normativen, übergreifenden Regelungen gegen das Verschwindenlassen. Der Afrikanische Gerichtshof hat sich bisher nicht zu dem Thema geäußert. Jedoch hat die “African Commission on Human and Peoples‘ Rights” immer wieder Stellung zu einzelnen Fällen von Verschwundenen genommen, die sich hier finden.
Auch einzelne, nationale Wahrheitskommissionen haben bzw. arbeiten zum Fällen des Verschwindenlassens. Mehr Informationen zu den einzelnen Fällen gibt es unter Länderberichte.
Internationaler Rahmen | Afrikanische Menschenrechtskommission stellt neue Leitlinien zum Schutz aller Personen vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen in Afrika vor
Während ihrer 73. Sitzung hat die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker (ACHPR) – oberstes Menschenrechtsorgan der Afrikanischen Union – die bereits im Mai 2022 angenommenen Leitlinien zum Schutz aller Personen vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen in Afrika vorgestellt.