Vom 12. April bis zum 7. Mai tagte der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen erneut im online-Format. Aufgabe des zehnköpfigen Ausschusses ist es, die Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen zu fördern und zu überwachen. In Rahmen der 20. Sitzung fanden unter anderem Staatendialoge mit der Schweiz, der Mongolei und Kolumbien statt.

Während das Gremium die Schweiz zu umfassenden und unabhängigen Untersuchungen im Hinblick auf Verschwindenlassen und unrechtmäßige Entwendung im Kontext von Adoptionen aus Sri Lanka in den 1980er und 1990er Jahren aufrief, wurde im Fall der Mongolei die enge Auslegung von Verschwindenlassen, die sich derzeit nur auf rechtswidrige Festnahmen bezieht, kritisiert.

Für Kolumbien geben fehlende signifikante Fortschritte bei den Untersuchungen zu Fällen von Verschwindenlassen, sowohl im Kontext des bewaffneten Konflikts als auch außerhalb, sowie schwache Resultate bei der Suche nach verschwundenen Personen Anlass zur Sorge. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Ende 2020 offiziell 84.330 Erwachsene und 9.964 Kinder als Opfer von gewaltsamem Verschwindenlassen registriert. Sorge bereiten auch die Berichte zu Inhaftierungen, insbesondere im Rahmen von Protesten, in denen den Verhafteten das Recht, sich mit ihren Angehörigen und Anwält*innen in Verbindung zu setzen, verwehrt wurde.

Weiteres Thema der Sitzung war unter anderem das Verschwindenlassen im Kontext von Migration, welches der Ausschuss auch im Rahmen der kommenden Sitzungen priorisieren wird.

Hier geht es zum ausführlichen Bericht der 20. Sitzung des Gremiums, verfasst von Barbara Lochbihler, deutsches Mitglied im Ausschuss gegen das Verschwindenlassen.

Mehr Informationen zur Arbeit des Ausschusses und den Instrumenten der Vereinten Nationen gegen das Verschwindenlassen sind hier verfügbar.