Im Vorfeld der Veröffentlichung des Berichts zum Besuch des UN-Ausschusses gegen Verschwindenlassen (CED) in Mexiko zogen auch die Expert*innen der UN-Arbeitsgruppe gegen gewaltsames oder unfreiwilliges Verschwindenlassen (WGEID) Bilanz. 10 Jahre nach dem Besuch der WGEID im Land befürworteten die Expert*innen die Haltung der Regierung López Obrador, die humanitäre Krise des Verschwindenlassens anzuerkennen sowie die Zuständigkeit des CED für die Untersuchung von Einzelfällen und den Besuch seiner Mitglieder zu akzeptieren. Auch hoben sie die Einrichtung der Wahrheitskommissionen zum Verschwindenlassen der 43 Studenten aus Ayotzinapa und zur Aufklärung der Menschenrechtsverbrechen zwischen 1965 und 1990 sowie des außerordentlichen Mechanismus zur forensischen Identifizierung (MEIF) hervor. Sorge bereite aber vor allem die unzureichende oder ausbleibende Umsetzung zentraler Empfehlungen zur Bekämpfung von Straffreiheit und zur Entmilitarisierung der öffentlichen Sicherheit. Während das nationale Register verschwundener und nicht-lokalisierter Personen am 30. März 98.423 Personen zählte, verzeichnete Amnesty International allein für das Jahr 2021 7.698 neue Fälle.
Familienangehörige Verschwundener hatten jahrelang für die Einrichtung des technisch-wissenschaftlich unabhängigen Mechanismus gekämpft. Seit seinem Aufbau Ende 2019 untersuchen die Mitarbeitenden jene Leichen und nicht-identifizierten sterbliche Überreste, die vor seiner Gründung von den gerichtsmedizinischen Institutionen (Servicios Medicos Forenses, SEMEFOS) bearbeitet wurden. Ein Ausschuss aus Familienangehörigen von Verschwundenen, Expert*innen, Vertreter*innen internationaler Organisationen und von föderalen Behörden berief eine Koordinationsgruppe aus Expert*innen in forensischer Anthropologie und Archäologie, forensischer Medizin und Genetik, einer Psychologin, einem Juristen und einer Expertin in internationaler Zusammenarbeit ein.
Nachdem die Koordinationsgruppe über mehrere Monate hinweg Treffen mit Familienkollektiven von Verschwundenen aus 13 Staaten Mexikos und aus Zentralamerika, dem CED und nationalstaatlichen und bundesstaatlichen Behörden abgehalten hatte, stellte sie Anfang Februar den Arbeitsplan des MEIF für das Jahr 2022 vor.
Ein zentraler erster Schritt ist nun, Übereinkommen mit den Staatsanwaltschaften der Bundesstaaten sowie der Generalstaatsanwaltschaft Mexikos zu treffen, die jeweiligen Pflichten zu definieren und Regeln für die Beteiligung der forensischen Expert*innen des MEIF an den Untersuchungen von Leichen und Skelettresten festzulegen.