Das Bundeskabinett hat im November einen Gesetzesentwurf zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts beschlossen, der jetzt im Bundestag diskutiert wird. Der Entwurf beinhaltet Änderungen zum Tatbestand des Verschwindenlassens. Damit soll die strafrechtliche Verfolgung dieses Verbrechens in Deutschland vereinfacht werden.
Deutschland/Argentinien | Argentinischer Ex-Militär Kyburg in Berlin angeklagt und verstorben
Anfang November 2023 erhob die Berliner Generalstaatsanwaltschaft Anklage gegen den argentinischen Ex-Militär Luis Kyburg wegen Mordes in 23 Fällen. Zu einer strafrechtlichen Verfolgung wird es aber nicht mehr kommen, da der 75-jährige Kyburg Mitte November verstarb.
Deutschland/Chile | Aufarbeitung der Siedlung Colonia Dignidad – Kritik an deutscher Außenpolitik und Festnahme eines mutmaßlichen Täters
Im April hielt die „Chilenisch-Deutsche Gemischte Kommission zur Aufarbeitung der Colonia Dignidad und Integration der Opfer in die Gesellschaft“ ihre 11. Sitzung in Berlin ab. Ziel ist es unter Anderem, eine Gedenkstätte und ein Dokumentationszentrum auf dem Gelände der Sekte, das inzwischen Villa Baviera heißt, zu errichten. Expert*innen und Bundestagsabgeordnete kritisierten, dass bisherigen Forderungen und konkreten Vorschlägen für die Einrichtung einer Erinnerungsstätte bis jetzt nicht umgesetzt wurden.
Deutschland/Mexiko | Deutsche Rechtsmediziner*innen unterstützen Mexiko bei der Identifizierung von Toten
Die Goethe-Universität in Frankfurt und der Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) unterschrieben im Juni eine Kooperationsvereinbarung um die Identifizierung von Toten in Mexiko zu unterstützen. Das Projekt „Identifizierungen in Mexiko“ wird unter anderem mit Geldern vom Auswärtigen Amt finanziert.
Deutschlands völkerrechtliche Verpflichtungen in Fällen von gewaltsamen Verschwindenlassen
Der ehemalige Militäroffizier Luis Esteban Kyburg, verdächtigt während der argentinischen Diktatur für Verbrechen des gewaltsamen Verschwindenlassens verantwortlich zu sein, lebt in Berlin – bislang unbehelligt. Die Verantwortlichen in Fällen von Verschwindenlassen zu ermitteln, verurteilen und zu bestrafen ist eine internationale Verpflichtung, die kontinuierlich fortbesteht – unabhängig vom Zeitpunkt und Ort, an dem eine Person verschwunden ist.
Die Rechte der Opfer haben kein Verfallsdatum
Im Januar 2019 erhielt der UN-Menschenrechtsausschuss eine Mitteilung über einen Fall des Verschwindenlassens auf den Balearen, Spanien. Die Opfer gelten seit August 1936 als verschwunden. Dieser Artikel legt dar, dass die Mitteilung im Lichte der internationalen Menschenrechtsgesetzgebung und nach den vom Ausschuss selbst aufgestellten Zuständigkeitsregeln ratione temporis für zulässig erklärt werden sollte.
Rezension: Namen statt Nummern (Cristina Cattaneo)
In den letzten Jahren sind 30.000 Menschen auf der Flucht im Mittelmeer ertrunken. Auch sie hatten Vater und Mutter, eine Heimat, eine Geschichte. In ihrem nun in deutscher Übersetzung erschienenen Buch „Namen statt Nummern. Auf der Suche nach den Opfern des Mittelmeers“ berichtet die Mailänder Gerichtsmedizinerin Cristina Cattaneo von ihrer Arbeit, die Opfer zu identifizieren.
Spanien: Die Suche nach der eigenen Identität – Aufarbeitung der Vergangenheit als notwendiger Beitrag zur Entwicklung eines kollektiven Gedächtnisses in Spanien
150.000 Opfer der Franco-Diktatur gelten in Spanien nach wie vor als „verschwunden“. Sie liegen auch Jahrzehnte nach dem Ende der Diktatur noch in anonymen Gräbern im ganzen Land verscharrt.
Die Umsetzung der Konvention gegen das Verschwindenlassen in Deutschland – Zur Erforderlichkeit eines eigenen Straftatbestandes
Obwohl Deutschland die UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen bereits 2009 ratifiziert hat, meint die Bundesregierung bis heute, dass es zu ihrer Umsetzung keinerlei weiterer gesetzlicher Veränderungen bedarf. Von Braun und Diehl begründen in ihrem Artikel, warum ein eigener Straftatbestand notwendig ist.
Argentinien: Deutsch(stämmig)e Verschwundene während der Militärdiktatur – Drei Biografien
Unter den Tausenden Opfern der argentinischen Militärdiktatur befanden sich rund 100 deutsche und deutschstämmige Personen. Dieser Artikel stellt drei von ihnen vor: Máximo Ricardo Wettengel, geboren am 24. Januar 1946 in Lomas de Zamora, Argentinien, Elisabeth Käsemann, geboren am 11. Mai 1947 in Gelsenkirchen, Deutschland und Leonor Marx geboren am 13. Juni 1948 in Buenos Aires, Argentinien.