Vom 13. – 24. September wird der UN- Ausschuss gegen das Verschwindenlassen (CED) erneut tagen. Aufgabe des zehnköpfigen Ausschusses ist es, die Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen zu fördern und zu überwachen. Auf der Tagesordnung der 21. Sitzung des Ausschusses stehen Brasilien und Panama (Länderberichte), Costa Rica, Mali und Mauretanien (Beantwortung von Fragen zu den jeweiligen Länderberichten) sowie Frankreich und Spanien (Zusatzinformationen). Ein weiteres Thema ist das gewaltsame Verschwinden im Kontext von Migration und Flucht. Über dieses hatte der Ausschuss am 22. April gemeinsam mit der Arbeitsgruppe gegen das Verschwindenlassen (WGEID) und dem Ausschuss zum Schutz der Rechte von Wanderarbeitnehmer*innen (CMW) bereits nichtöffentlich diskutiert. Auf Grundlage der Erkenntnisse der Studie Disappeared Migrants and Refugees sollen die Verpflichtungen, die sich aus der Konvention ergeben, stärker herausgearbeitet werden.