Das Vorhaben der Bundesregierung, Paragraph 96 des Aufenthaltsgesetztes so zu ändern, dass sich auch Personen, die Menschen ohne Gegenleistung in die EU bringen, strafbar machen könnten, kann indirekt zu einem erhöhten Risiko des Verschwindenlassens für Migrant:innen führen.

Die Änderung hätte zur Folge, dass die zivile Seenotrettung und andere humanitäre Unterstützung von Menschen auf der Flucht, kriminalisiert werden können, wie es bereits in anderen EU-Ländern, besonders in Griechenland, geschieht.

Der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen stellt in seiner Allgemeinen Bemerkung über das Gewaltsame Verschwindenlassen im Migrationskontext klar, dass die Kriminalisierung von Menschen, die Migrant:innen retten oder andere humanitäre Hilfe leisten, die Risiken für alle Beteiligten erhöht. Migrant:innen werden so der Gefahr von Verschwindenlassen ausgesetzt. Denn ohne Hilfe sind Migrant:innen in einer besonders verwundbaren Situation. Vertragsstaaten des Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen, darunter auch Deutschland, sollten also alles tun um zu verhindern, dass Helfer:innen kriminalisiert werden. Die Gesetzesänderung wäre diesbezüglich ein Schritt in die falsche Richtung.