Am 26. November beendete der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen (CED) seinen 11-tägigen Besuch in Mexiko. Der Ausschuss sprach mit Betroffenen, Vertreter*innen staatlicher Institutionen und Expert*innen. Im Land gelten aktuellen Zahlen zufolge offiziell mehr als 95.000 Menschen als verschwunden. Fast die Hälfte der vom Ausschuss veranlassten Eilaktionen betreffen Mexiko. Aufgrund der verheerenden Lage hatte das Komitee bereits seit 2013 einen Besuch in Mexiko angestrebt. Es ist das erste Mal, dass der Ausschuss im Rahmen eines Länderbesuches die Umsetzung der Konvention zum Schutz vor Verschwindenlassen überprüfen konnte.

Der Ausschuss besuchte 13 Staaten und hielt Treffen mit mehr als 80 Behörden, Hunderten von Familienangehörigen sowie Kollektiven und nationalen und internationalen Nichtregierungs- und Menschenrechtsorganisationen ab. In seinem Abschlussstatement erkannte er Fortschritte an, wie die Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses für die Prüfung von Einzelbeschwerden. Jedoch bestehen systematische Straflosigkeit und Reviktimisierung fort. Mangelnde Koordination zwischen den Behörden und die begrenzten Befugnisse der Nationalen Suchkommission sowie der Suchkommissionen der Bundesstaaten erschweren die Suche nach Vermissten oder die Bergung von Leichen. Zudem werden die Fortschritte im Bereich der Forensik von einer Krise überschattet, die sich unter anderem an mehr als 52.000 nicht identifizierten Leichen zeigt – während Familienangehörige gleichzeitig ihre Angehörigen suchen.

Die Bewegung für unsere Verschwundenen in Mexiko (MNDM) – ein Zusammenschluss von mehr als 60 Kollektiven von Angehörigen verschwundener Personen aus Mexiko und Zentralamerika – forderte die Regierung u.a. dazu auf, die Zusammenarbeit zwischen den Staatsanwaltschaften der verschiedenen Bundesstaaten und dem im Zuge der Krise eigens geschaffenen außerordentlichen Mechanismus zur forensischen Identifizierung (MEIF) zu gewährleisten.

Der Ausschuss kritisierte die hohen Risiken für suchende Familienangehörige sowie unabhängige oder staatliche Expert*innen. Mit Besorgnis wurde außerdem festgestellt, dass zentrale Empfehlungen, die der Ausschuss bereits 2015 und 2018 an Mexiko gerichtet hatte, z.B. im Zusammenhang mit vorgesehenen Registern und Datenbanken, bisher nicht umgesetzt wurden.

Die mexikanische Regierung bewertete den Besuch positiv und erkannte die vorherrschende Straflosigkeit als eine der größten Schwächen des mexikanischen Justizsystems an.

Der Bericht über den Besuch wird vom Plenum des UN-Ausschusses in dessen 22. Sitzung (28. März bis 07. April 2022 in Genf) diskutiert und angenommen.

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