
Der UN-Ausschuss gegen das gewaltsame Verschwindenlassen (CED) begrüßt die Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen (ICPPED) durch Polen sowie die Anerkennung der Kompetenz des CED zur Prüfung individueller und zwischenstaatlicher Beschwerden. Das Übereinkommen hat nun 77 Vertragsstaaten.
Am 15. und 16. Januar 2025 fand der erste Weltkongress gegen das Verschwindenlassen in Genf statt, welcher vom CED, der UN-Arbeitsgruppe gegen gewaltsames oder unfreiwilliges Verschwindenlassen (WGEID) und der Initiative für das Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen (CEDI) organisiert wurde. Ein Schwerpunkt lag auf den Schwierigkeiten bei der strafrechtlichen Verfolgung dieses Verbrechens, insbesondere mangelnde rechtliche Grundlagen, fehlender politischer Wille und juristische Hürden wie Amnestien, Verjährung oder fehlende universelle Gerichtsbarkeit. Expert*innen und Angehörige forderten verstärkte nationale und internationale Bemühungen, um Straflosigkeit zu bekämpfen, Täter zur Verantwortung zu ziehen und das Verbrechen als eigenständigen Straftatbestand anzuerkennen. Mexiko stellte die größte Delegation aus Menschenrechtsverteidiger*innen sowie Angehörigen von Verschwundenen der verschiedenen Bundesstaaten. Sie teilten ihre Erfahrungen mit Teilnehmenden aus anderen Ländern. Generell wurde der Kongress kaum von internationalen Medien verfolgt, in der deutschen Presse berichtete nd-online über den Kongress. Wie Ausschuss-Mitglied Barbara Lochbihler berichtete, hat sich Deutschland – neben anderen Staaten – zu mehr Engagement gegen das Verschwindenlassen verpflichtet. Die Videoaufzeichnungen der Kongresssitzungen sind auf dem YouTube-Kanal des Kongresses in der Originalsprache und mit englischer Übersetzung verfügbar. Den offiziellen Bericht gibt es hier.
Die 28. Sitzung des CED ist für den 17. März bis 4. April 2025 geplant, auf welcher der Ausschuss die Berichte Serbiens, Gambias, der Zentralafrikanischen Republik, Belgiens und Maltas prüfen wird. Der Ausschuss wird zudem erstmals eine Anhörung zu einer Individualbeschwerde gegen Mexiko abhalten. Die Anhörung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Außerdem wird der Ausschuss den Bericht zu seinem Besuch in Kolumbien (wir berichteten) im November 2024