Anfang November 2023 erhob die Berliner Generalstaatsanwaltschaft Anklage gegen den argentinischen Ex-Militär Luis Kyburg wegen Mordes in 23 Fällen. Zu einer strafrechtlichen Verfolgung wird es aber nicht mehr kommen, da der 75-jährige Kyburg Mitte November verstarb. Dies gab die Generalstaatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung bekannt, in der sie auch die Anklage näher erklärt. Wie bereits in diesem Newsletter berichtet, untersuchte die Berliner Polizei Ende Januar 2023 Kyburgs Wohnung in Berlin und stellte Beweismaterial sicher. Die deutschen Ermittlungen gegen Kyburg liefen seit 2014.

In Argentinien wurde bereits 2012 ein Haftbefehl gegen Kyburg, der die argentinische und deutsche Staatsbürgerschaft besaß, wegen seiner angeblichen Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der argentinischen Militärdiktatur (1976-83) erlassen. Er war 1976 stellvertretender Befehlshaber einer Marineeinheit auf dem Militärstützpunkt in der Stadt „Mar de Plata“, der als Folterzentrum genutzt wurde. Sämtliche Mitglieder der Gruppe, zu der Kyborgs Einheit gehörte, wurden in Argentinien wegen Verschwindenlassen, Folter und Mord vor Gericht gestellt. 2013 setzte sich Kyborg nach Deutschland ab, um der Strafverfolgung in Argentinien zu entgehen. Als deutscher Staatsbürger konnte er nicht nach Argentinien ausgeliefert werden.

Weitere Hintergründe über Kyburg und die Strafverfolgung argentinischer Ex-Militärs, gibt es in diesem Artikel und auf der Webseite des ECCHR, das zwei Angehörige von Opfern Kyburgs juristisch unterstützt. Ein weiterer Artikel über die Anklage und den Tod Kyburgs erschien bei Nachrichtenpool Lateinamerika.

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