Im Dezember verurteilte der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte (IAGMR) den mexikanischen Staat für das gewaltsame Verschwindenlassen von Antonio González Méndez, einem indigenen Unterstützer der Zapatistischen Bewegung, durch die Paramilitärische Gruppe Paz y Justicia. Trotz zahlreicher Bemühungen der Familie und Menschenrechtsorganisaktionen den Fall aufzuklären, verweigerte der mexikanische Staat bisher die Untersuchung des Verbrechens.

Dieses Urteil markiert einen bedeutenden Schritt in der Anerkennung und Aufarbeitung von gravierenden Menschenrechtsverletzungen im Kontext des bewaffneten internen Konflikts von Chiapas seit 1994. Erstmals werden gerichtlich die illegalen Praktiken der Aufstandsbekämpfungsstrategien der mexikanischen Regierung anerkannt, die darauf abzielten, die zapatistische Bewegung zu brechen, sich letztlich aber generell gegen die indigene Bevölkerung von Chiapas richtete. Dies geschah beispielsweise durch die Schaffung, Finanzierung und Ausbildung von paramilitärischen Gruppen, was bis heute Auswirkungen in dem Bundesstaat zeigt.

Der Gerichtshof fordert den Staat auf, die Verantwortung für die Tat anzuerkennen, die Familie zu entschädigen, die Wahrheit des Falls offenzulegen und umfassende Maßnahmen zur Verhinderung künftiger Fälle von Verschwindenlassen zu ergreifen.

Das Urteil gilt als bedeutender Meilenstein auch für andere indigene Gemeinschaften und Opfer von staatlicher Gewalt in Mexiko. Es unterstreicht die anhaltende Bedeutung internationaler Mechanismen bei der Verteidigung der Menschenrechte und der Suche nach Gerechtigkeit in Regionen, in denen nationale Institutionen oft versagen.