Vom 16. bis 25. September 2024 tagte die UN-Arbeitsgruppe gegen gewaltsames oder unfreiwilliges Verschwindenlassen (WGEID) in Genf. Während der Sitzung begutachteten die Expert*innen der Arbeitsgruppe 690 Fälle von Verschwindenlassen aus 30 Ländern, sowie 19 Fälle von dem Verschwindenlassen gleichkommenden Verbrechen durch nicht-staatliche Akteure. Daneben arbeiteten sie auch an einer gemeinsamen Erklärung zum sogenannten „kurzfristigen Verschwindenlassen“. Der Sitzungsbericht wird hier veröffentlich werden.

Mittlerweile liegt auch der thematische Bericht zu „Verschwindenlassen und Wahlen“ der Arbeitsgruppe vor, dazu findet sich auch ein Überblick auf der Homepage der Koalition gegen das Verschwindenlassen.

Für kommende Studien bittet die Arbeitsgruppe aktuell um Beträge zu zwei Schwerpunkten: Zum einen für einen thematischen Bericht über das gewaltsame Verschwindenlassen im Zusammenhang mit der Verteidigung von Land, Umwelt und natürlichen Ressourcen (hier, bis 30. November 2024) und zum anderen für die Untersuchung über die Anwendung der universellen Strafgerichtsbarkeit in Fällen des gewaltsamen Verschwindenlassens (hier, bis 3. Februar 2025). Unabhängig von der Arbeitsgruppe findet sich zum Thema Verschwindenlassen ein weiterer Aufruf: Der Sonderberichterstatter für die Menschenrechte von Migrant*innen bittet um Beiträge über das Phänomen der vermissten Migrant*innen für eine Menschenrechtsanalyse (hier, bis 13. Dezember 2024).

Weitere Informationen über die Arbeit der Arbeitsgruppe gibt es in ihrem Newsletter, dessen letzte Ausgabe hier zu finden ist.