Der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen (CED) arbeitet derzeit an einem General Comment zu Verschwindenlassen und nichtstaatlichen Akteur*innen sowie einem General Comment zu Verschwindenlassen im Kontext von Migration. In den General Comments bestimmen die UN-Vertragsorgane (Fachausschüsse der Vereinten Nationen, die die Einhaltung internationaler Menschenrechtskonventionen überwachen), wie sie die Bestimmungen des jeweiligen Menschenrechtsvertrags auslegen.

Für den General Comment zu Verschwindenlassen und nichtstaatlichen Akteur*innen können noch bis zum 30. August 2022 Beiträge eingereicht werden.

Der General Comment zu Verschwindenlassen im Kontext von Migration soll Klarheit über die rechtlichen Verpflichtungen schaffen, die sich im Bereich Migration aus dem Internationalen Abkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (ICPPED) ergeben und darüber, wie die Vertragsstaaten diesen Verpflichtungen nachkommen müssen. Ziel ist es die jeweiligen Staaten dabei unterstützen, adäquate politische Maßnahmen zu entwickeln, die Migrant*innen davor schützen, Opfer von gewaltsamem Verschwindenlassen zu werden. Ein erster Entwurf des Textes soll voraussichtlich im September 2022 diskutiert werden.

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