Die Dringlichkeitsaktionen des Ausschusses über Verschwindenlassen sind rechtsverbindlich

Am 16. Juni 2021 sprach der Oberste Gerichtshof von Mexiko ein Urteil, das von zivilgesellschaftlichen Gruppen, sowie von internationalen wie auch mexikanischen Institutionen als historischer Meilenstein bezeichnet wurde (siehe hier, hier und hier). Das Urteil besagt, dass staatliche Instanzen verpflichtet sind, die Dringlichkeitsaktionen (UA) des UN-Ausschusses über das Verschwindenlassen (CED) umzusetzen.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich nationale Gerichte, einschließlich Oberster Gerichte und Verfassungsgerichte, mit der Frage der Rechtsverbindlichkeit von Entscheidungen der Vertragsorgane der Vereinten Nationen auseinandergesetzt haben. Mit einigen Ausnahmen lässt sich dabei ein wachsender Trend in Richtung der Anerkennung der Verbindlichkeit dieser Entscheidungen beobachten. Doch das Urteil des Obersten Gerichtshofs von Mexiko nimmt insofern eine Pionierposition ein, als es die Dringlichkeitsaktionen des CED einbezieht und damit einen wichtigen Schritt vorangeht, der Tausenden von Angehörigen verschwundener Personen neue Hoffnung gibt und zugleich eine wichtige Lücke bei der Umsetzung von internationalen Menschenrechtsverträgen schließt.

Der ausführliche Artikel von Gabriella Citroni, Völkerrechtsexpertin und Professorin für internationales Menschenrecht an der Universität Milano-Bicocca, ist hier zu finden.

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