Vom 13. Bis 24. September 2021 tagte der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen (CED), welcher die Umsetzung des internationalen Abkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen fördert und überwacht. Neben Staatendialogen mit Brasilien, Panama, Spanien und Frankreich standen unter anderem die geplante Verabschiedung eines general comment zu gewaltsamem Verschwindenlassen im Kontext von Migration sowie einer Erklärung zu Verschwindenlassen und nichtstaatlichen Akteuren auf der Tagesordnung der 21. Sitzung. Zur Vorbereitung der Prüfung der Berichte von Mauretanien, Mali und Costa Rica hatte der Ausschuss Listen mit Fragen angenommen.

Nähere Informationen zu den Schlussbemerkungen des Ausschusses zu den überprüften Staaten (Brasilien, Panama, Spanien und Frankreich) finden sich hier. Weitere Informationen zur Arbeit des Ausschusses und den Instrumenten der Vereinten Nationen gegen das Verschwindenlassen sind hier zugänglich.

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