Am 24. November beendete der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen (CED) seinen 12-tägigen Besuch im Irak. Der Ausschuss besuchte Anbar, Bagdad, Erbil, Mosul und Sinjar und sprach mit Angehörigen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Regierungsangestellten und Delegationen der irakischen Menschenrechtskommission. Darüber hinaus besuchte der CED vier Haftorte, ein vorläufiges Zentrum zur Analyse und Identifizierung genetischer Daten in Sinjar und begleitete eine Ausgrabung. Eine Zusammenfassung des Besuchs von Ausschussmitglied Barbara Lochbihler gibt es hier.

Im Irak gelten hunderttausende Menschen als verschwunden, es ist das Land mit den meisten Verschwundenen weltweit. Der Ausschuss hat bereits 555 Fälle aus dem Irak unter dem Urgent Action Verfahren erhalten und die UN-Arbeitsgruppe gegen Gewaltsames oder Unfreiwilliges Verschwindenlassen (WGEID) hat zwischen 1980 und 2013 16,575 Fälle dokumentiert.

In seiner Abschlusserklärung kritisierte der Ausschuss besonders, dass gewaltsames Verschwindenlassen nicht als eigenständiges Verbrechen in der nationalen Gesetzgebung definiert ist. Außerdem herrschte bei den Gesprächspartnern noch immer Unklarheit über das gewaltsame Verschwindenlassen und, zum Beispiel, den Unterschied zwischen „verschwundenen“ und „vermissten“ Personen. Zudem gäbe es unzureichende Kooperation zwischen staatlichen Institutionen bei der Suche nach Opfern oder der juristischen Aufarbeitung. Institutionelle Hindernisse verhindern den Schutz der Opfer und ihrer Familienangehörigen.

Der Ausschuss wird seinen Bericht über den Irak-Besuch während der nächsten Sitzung im März 2023 diskutieren und nach Annahme veröffentlichen.

Bleiben Sie informiert und abonnieren Sie unseren Newsletter „Verschwindenlassen“.
Alle drei Monate erscheint unser Newsletter mit einer Zusammenfassung der neusten Beiträge der Homepage und Neuigkeiten zum Thema Verschwindenlassen aus aller Welt.

Wenn Sie den Newsletter abonnieren möchten, tragen Sie sich bitte mit den folgenden Angaben in dieses Formular ein:

×