2022 feiert die Erklärung über den Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen ihren 30. Geburtstag. Seit der Verabschiedung der Erklärung im Jahr 1992 war diese wesentliche Grundlage zur Weiterentwicklung des Völkerrechts im Bereich Verschwindenlassen, bis hin zur Verabschiedung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen.
Anlässlich des Jubiläums hat die 1980 gegründete UN-Arbeitsgruppe über gewaltsames oder unfreiwilliges Verschwindenlassen (WGEID), die für die Ausarbeitung der Erklärung zuständig war, beschlossen, eine Bestandsaufnahme des Völkerrechts zum Thema Verschwindenlassen vorzunehmen und dabei auch auf Herausforderungen und Hindernisse, die bei der Umsetzung der Erklärung auftreten, einzugehen.
In diesem Zusammenhang ruft die Arbeitsgruppe alle interessierten Personen und Organisationen, die sich mit dem Thema Verschwindenlassen beschäftigen, dazu auf, bis Anfang Februar Beiträge für die Studie einzureichen.
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