Im September endete in St. Gallen ein als historisch angesehenes Gerichtsverfahren wegen Verschwindenlassen gegen ein ehemaliges Mitglied der Sondereinheit SOBR des belorussischen Militärs, Juri Garawski, mit dem Freispruch des Angeklagten. Es war die erste Anklage weltweit zum Tatbestand des Verschwindenlassens, die auf dem Weltrechtsprinzip beruhte.

Garawski hatte seine Beteiligung am Mord und Verschwindenlassen von drei Oppositionspolitikern, Juri Sacharenko, Viktor Gontschar und Anatoli Krassowski im Jahr 1999 gestanden und sich sogar an die Presse gewandt. Doch das Gericht im Kanton St. Gallen hielt seine Aussagen für nicht glaubwürdig genug, um seine Mittäterschaft zweifelsfrei festzustellen.

Das Urteil wurde von den Angehörigen der Verschwundenen und den sie begleitenden Menschenrechtsorganisationen als enttäuschend bezeichnet. Außerdem hatte das Gericht die Angehörigen während des Verfahrens nicht einbezogen.