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Bild: Alverto Jerez

Hier sind Menschenrechtsaktivisten am Aufbau einer Internetseite zum Thema gewaltsames Verschwindenlassen.

‚Gewaltsames Verschwindenlassen‘ als Form staatlicher Repression hat in Lateinamerika in den siebziger und achtziger Jahren insbesondere unter den Militärdiktaturen dramatische Ausmaße erzielt. Menschenrechtsorganisationen schätzen, dass in en 1970er und 1980er Jahren etwa 350.000 Menschen in Lateinamerika dem gewaltsamen Verschwindenlassen zum Opfer fielen. Zum Schutz aller Menschen vor dieser Menschenrechtsverletzung richteten die Vereinten Nationen 1980 die Arbeitsgruppe über gewaltsames und unfreiwilliges Verschwindenlassen ein, um den Betroffenen dabei zu helfen, das Schicksal und den Aufenthalt ihrer verschwundenen Angehörigen zu klären.

Mit dem Inkrafttreten des so genannten Rom-Statut im Jahr 2002, das die völkerrechtliche Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag bildet, wurde das Verschwindenlassen erstmals im internationalen Recht als Verbrechen gegen die Menschlichkeit kodifiziert. Zusätzlich erarbeiteten Experten innerhalb der UNO die UN-Konvention gegen gewaltsames Verschwindenlassen, die 2006 verabschiedet wurde und 2010 in Kraft trat.

Die Praxis des Verschwindenlassens hat weiterhin Bestand. Dies zeigt beispielsweise mit dem Verschwindenlassen von 43 Studenten der Hochschule von Ayotzinapa im September 2014 in Mexiko.

Mehr über internationale Abkommen zum Schutz vor Verschwindenlassen, Länderberichte und weitere Informationen finden sie bald auf dieser Internetseite.

Anregungen, Berichte und Kontaktaufnahme ist unter folgender Internetadresse möglich:

info@gewaltsames-verschwindenlassen.de

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