Unter diesem Titel diskutierten Vertreterinnen und Vertreter der Vereinten Nationen und Fachleute aus Kolumbien über das Recht auf Wahrheit, Wiedergutmachung und Nicht-Wiederholung bei „gewaltsamem Verschwindenlassen“.

Kolumbien_mit_Boell_Oliveros_Schulz_Bautista_Haugaard_Copy_DIMR_ElmasDas Fachgespräch – veranstaltet vom Deutschen Institut für Menschenrechte und der Heinrich-Böll-Stiftung – fand am 17. Oktober 2016 in den Räumen der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin statt.

Schwerpunkt der Diskussionen war die Frage, was der Friedensvertrag zum Schutz vor gewaltsamem Verschwindenlassen leistet und wie den zahllosen Opfern angemessen Gerechtigkeit widerfahren kann. Zehntausende Menschen gelten in Kolumbien als gewaltsam Verschwundene, also von Polizei, Militär, anderen staatlichen Bediensteten oder auch parastaatlichen Gruppen verhaftet oder entführt, ohne dass dies als Freiheitsberaubung anerkannt wird. Auch der kolumbianischen Guerilla wird vorgeworfen, für Fälle von Verschwindenlassen verantwortlich zu sein. Die Angehörigen verbinden mit dem derzeitigen Friedensprozess die Hoffnung, Informationen über den Verbleib der Verschwundenen zu erhalten.

Es diskutierten: Tom Koenigs, MdB, seit 2015 Sonderbeauftragter des Außenministers für den Friedensprozess in Kolumbien, Rainer Huhle und María Clara Galvis Patiño, beide Mitglied im UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen (Committee on Enforced Disappearances – CED), Yanette Bautista, Direktorin der Stiftung Nydia Erika Bautista, Lisa Haugaard, Direktorin der Latin American Working Group, Edinson Cuéllar Oliveros, Vertreter vom Kollektiv Orlando Fals Borda und Diana Betancourt von der Nichtregierungsorganisationen Reiniciar.

Der Friedensprozess hat historische Bedeutung und muss weiter unterstützt werden

Alle hoben die historische Bedeutung des derzeitigen kolumbianischen Friedensprozesses hervor, der den über 50-jährigen Krieg zwischen der Regierung und der Farc-Guerilla beenden soll. Die Opfer von Menschenrechtsverletzungen, zum Beispiel von gewaltsamem Verschwindenlassen,  beziehungsweise deren Angehörige, konnten während der Friedensverhandlungen ihre Forderungen einbringen. Ein wesentlicher erster Schritt sei der Prozess der Wahrheitsfindung, war Konsens auf dem Podium. Der Friedensprozess müsse von der kolumbianischen und internationalen Zivilgesellschaft ebenso wie durch die internationale Staatengemeinschaft weiter unterstützt werden. Das Schaffen von Dialogräumen, wie diese Fachtagung, sei ein wichtiger Beitrag, um den Betroffenen Gehör zu verschaffen.

Die Referentinnen und Referenten unterstrichen, dass unabhängig von dem aktuellen Friedensprozess gelte: Der kolumbianische Staat ist dem humanitären Völkerrecht und internationalen Menschenrechtsverträgen, darunter der UN-Konvention gegen Verschwindenlassen, verpflichtet.

Beide Konfliktparteien – Regierung und Guerilla – haben während der Friedensverhandlungen humanitäre Maßnahmen für Opfer von Verschwindenlassen vereinbart, darunter die Einrichtung einer Sondereinheit zur Suche, Lokalisierung und Identifizierung. Im Fall der Identifizierung von Leichen sind diese den Angehörigen angemessen zu übergeben. Im sogenannten Communiqué 62 (Comunicado #62) haben die Verhandlungspartner explizit festgehalten, dass staatliche Fachinstanzen in Absprache mit dem Internationalen Roten Kreuz mit der Umsetzung dieser Maßnahmen sofort – und unabhängig vom Abschluss des Friedensvertrages – beginnen müssen.

Weitere verpflichtende Empfehlungen an die kolumbianische Regierung hat der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen am 14. Oktober 2016 verabschiedet (PDF, 130 KB, nicht barrierefrei), der die Umsetzung der gleichnamigen Konvention überwacht. Der UN-Ausschuss räumt drei Empfehlungen besondere Priorität ein:

  • Der Staat soll alle notwendigen Maßnahmen umsetzen, die dazu dienen, das nationale Register gewaltsam Verschwundener deutlich zu verbessern und zuverlässige Daten zur Problematik bereitzustellen (Abs. 14);
  • Sobald der Verdacht besteht, dass ein Fall von Verschwindenlassen vorliegt, sollen schnelle und unabhängige Untersuchungen eingeleitet werden. Es ist sicherzustellen, dass kein Fall von Verschwindenlassen straffrei verläuft (Abs. 20);
  • Der Staat soll alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um eine schnelle Suche, das Auffinden und die Befreiung der verschwundenen Personen zu erreichen. Im Fall ihres Todes sind die menschlichen Überreste zu identifizieren und den Familienangehörigen zu übergeben (Abs. 26).

Die Teilnehmenden des Fachgespräches bekräftigten, dass die kolumbianische Regierung ihren humanitären und menschenrechtlichen Verpflichtungen sofort nachkommen soll und vertieften folgende Aspekte:

  • Bei der Suche, Untersuchung und Aufarbeitung aller Fälle von Verschwindenlassen müssten Genderaspekte differenziert berücksichtigt werden. Sexualisierte Gewalt sei explizit in die Untersuchungen mit aufzunehmen.
  • Die Suche nach Lebenden müsse aktiv gestaltet und von der Suche nach Überresten in Massengräbern oder auf Friedhöfen unterschieden werden.
  • Opfer von Menschenrechtsverletzungen (Verschwindenlassen und anderen) seien in der aktuellen Situation in Kolumbien großen Risiken ausgesetzt. Daher müssten Maßnahmen zur Begleitung der Betroffenen und Gewährleistung ihrer Sicherheit ergriffen werden.
  • Das Mandat für das Büro der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte in Kolumbien solle unverzüglich und unverändert verlängert werden.
  • Die internationale Gemeinschaft sei aufgefordert, die Betroffenen in der Umsetzung ihrer humanitären Rechte und ihrer Menschenrechte zu unterstützen, zum Beispiel durch politische und finanzielle Unterstützung ihrer Arbeit.

(cs)

Weitere Informationen:
Christiane Schulz (2016): „Verschwindenlassen während der Haft – UN-Ausschuss schließt erstes Individualbeschwerdeverfahren ab“

Interview mit Rainer Huhle, Mitglied im UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen (25.08.2016)

Vereinte Nationen: Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

Stand: 17.01.2017