Jedes Jahr wird am 30. August – dem internationalen Tag der Opfer des Verschwindenlassens – gewaltsam Verschwundener und ihrer Angehöriger gedacht. Einst insbesondere von (lateinamerikanischen) Militärdiktaturen angewandt, kommt es heute in jeder Region der Welt und in den verschiedensten Zusammenhängen zu Fällen von Verschwindenlassen. Alleine in Mexiko gelten mehr als 87.000 Menschen als verschwunden. Jedoch handelt es sich um ein Verbrechen, dem auch in Europa – zum Beispiel in Belarus oder der Türkei – systematisch Menschen zum Opfer fallen. Auch Länder wie Kambodscha, Thailand, Irak, Mali, Syrien und Sri Lanka geben aktuell besonderen Anlass zur Sorge. Die Motive und Vorgehensweisen des Verbrechens sind im Laufe der Zeit vielfältiger geworden. Zudem sorgen Migrationspolitik und der „Kampf gegen den Terrorismus“ für einen Anstieg der Zahlen von Verschwundenen.

Der 30. August ist auch Anlass dafür, daran zu erinnern, dass immer noch zu wenige Staaten die Konvention zum Schutz aller Personen vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen ratifiziert haben: Bisher sind es daher weltweit erst 64 Vertragsstaaten, aus denen Menschen bei der Suche nach Verschwunden den UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen (CED) um Unterstützung bitten können. In vielen Ländern fehlen institutionelle Voraussetzungen und wirksame Suchmechanismen sowie notwendige Gesetze zur Prävention des Verbrechens.

Stellungnahmen, Veranstaltungen und Solidaritätsaktionen

Anlässlich des Gedenktags verwiesen der UN-Ausschuss und die UN-Arbeitsgruppe gegen das Verschwindenlassen (WGEID) auch auf den multidimensionalen Zusammenhang zwischen Verschwindenlassen und wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten und forderten die Staatengemeinschaft dazu auf, dieser Verbindung eine höhere Aufmerksamkeit zuteilwerden zu lassen.

In Veranstaltungen und Aktionen zeigten Vertreter*innen der Vereinten Nationen sowie Menschenrechtsorganisationen und -koalitionen ihre Solidarität: Im Webinar The Struggle of Memory against Forgetting, veranstaltet durch die Internationale Koalition gegen das Gewaltsame Verschwindenlassen (ICAED), stand das Thema Erinnerungsarbeit im Fokus. Die deutsche Koalition gegen Verschwindenlassen und Schwarzenberg e.V. setzten den Opfern gewaltsamen Verschwindenlassens ein Denkmal: In den Hackeschen Höfen entstand ein Wandbild, das die Porträts und Namen von Verschwundenen aus Argentinien, Mexiko, Kolumbien, Guatemala, Honduras, El Salvador, Spanien, Philippinen und Syrien zeigt.

Diese und andere Aktionen sind nicht nur ein Zeichen der Solidarität mit den Opfern gewaltsamen Verschwindenlassens, sondern auch ein wichtiges Mittel, um Aufmerksamkeit für die Anliegen der Betroffenen zu schaffen.

Mexiko bestätigt Besuch des UN-Ausschusses gegen das Verschwindenlassen

Die mexikanische Regierung hat den 30. August zum Anlass genommen, einen Besuch des CED offiziell zu bestätigen. Gemeinsam mit den internationalen Experten, so heißt es, solle ein Arbeitsprogramm erarbeitet werden. Dafür ist es zunächst einmal zentral, dass die Experten vollumfänglichen Zugang zu Informationen von föderalen und lokalen Behörden erhalten. Aber auch solche von Menschenrechts- und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Opferkollektiven spielen eine entscheidende Rolle. Der Ausschuss hat bereits seit 2013 eine offizielle Einladung nach Mexiko angestrebt.

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