Dazu zählen Gremien wie die ‚Arbeitsgruppe über gewaltsames und unfreiwilliges Verschwindenlassen‘ und der ‚Ausschuss gegen das Verschwindenlassen‘. Die rechtlichen Grundlagen für deren Arbeit sind die ‚Erklärung zum Schutz aller Personen gegen das Verschwindenlassen‘ und das ‚Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen‘.
Arbeitsgruppe über gewaltsames und unfreiwilliges Verschwindenlassen
1980 richtete die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen aufgrund der der sich häufenden Klagen die ‚Arbeitsgruppe über gewaltsames und unfreiwilliges Verschwindenlassen‘ (Working Group on Enforced or Involuntary Disappearances) ein, um den Betroffenen dabei zu helfen, das Schicksal und den Aufenthalt ihrer verschwundenen Angehörigen zu klären. Die Arbeitsgruppe besteht aus fünf unabhängigen Experten aus den verschiedenen Weltregionen. Sie ist für die Suche nach Verschwundenen und für die Bekämpfung dieses Verbrechens weltweit zuständig. Für die Arbeitsgruppe gilt ein Fall erst dann als gelöst, wenn das Schicksal eines Verschwundenen aufgeklärt ist.
Erklärung zum Schutz aller Personen gegen das Verschwindenlassen
1992 verabschiedete die UN-Generalversammlung die ‚Erklärung zum Schutz aller Personen gegen das Verschwindenlassen‚ (Declaration on the Protection of all Persons from Enforced Disappearance), die erstmals eine klare rechtliche Definition des Verbrechens des Verschwindenlassens gab und alle Staaten zum Kampf dagegen verpflichtete. Die „Arbeitsgruppe über gewaltsames und unfreiwilliges Verschwindenlassen“ bezieht sich in ihrer Tätigkeit auf diese Erklärung als Rechtsgrundlage.
Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
2010 trat das von der UN-Generalversammlung bereits im Dezember 2006 verabschiedete ‚Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen‘ in Kraft. ( Zum deutschen und englischen Vertragstext). Im Unterschied zur „Erklärung“ von 1992 ist dies ein rechtsverbindlicher Vertrag, allerdings nur für die Staaten, die ihn ratifiziert (anerkannt) haben. (Stand der Ratifizierung).
Ausschuss gegen das Verschwindenlassen
Die Einhaltung dieses Vertrags wird vom ‚Ausschuss gegen das Verschwindenlassen‘ ( Committee on Enforced Disappearances) überwacht. Der Ausschuss arbeitet eng mit der ‚Arbeitsgruppe‘ zusammen. Zu einer ersten Einschätzung der Umsetzung der Konvention s. den Beitrag von Rainer Huhle, Das Verschwindenlassen von Personen – Eine erste Bilanz der Umsetzung der UN-Konvention, 2015.
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