UN-Expert*innen haben Bangladesch dazu aufgerufen, die repressiven Maßnahmen gegen Menschenrechtsverteidiger*innen und Familienangehörige gewaltsam Verschwundener sofort einzustellen. Die Aktivist*innen*innen werden aufgrund ihres Engagements und ihrer Zusammenarbeit mit internationalen Menschenrechtsinstitutionen regelmäßig bedroht.
Nachdem die USA im Dezember 2021 Sanktionen gegen hochrangige Beamte des Rapid Action Battalion (RAB) verhängt hatten, haben Behörden in Bangladesch Berichten zufolge eine Kampagne von Drohungen, Einschüchterungen und Schikanen gegen Angehörige gewaltsam verschwundener Personen, Menschenrechtsverteidiger*innen und Akteur*innen der Zivilgesellschaft gestartet. In mindestens 10 Fällen wurden bei Hausdurchsuchungen Angehörige bedroht und zur Unterschrift von Blankodokumenten oder Erklärungen gezwungen, um die Fälle von Verschwindenlassen zu widerrufen.
Seit dem Amtsantritt von Premierminister Sheikh Hasina im Jahr 2009 wurden nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen bis zu 600 Menschen – darunter Oppositionsführer*innen, Aktivist*innen und Journalist*innen – Opfer von gewaltsamem Verschwindenlassen. In der Mehrzahl der Fälle war Berichten der UN-Arbeitsgruppe gegen gewaltsames oder unfreiwilliges Verschwindenlassen (WGEID) zufolge das RAB, eine Polizeieinheit, die 2003 zur Bekämpfung von Drogenhandel und Kriminalität geschaffen wurde, und von Menschenrechtsorganisationen oft als „Todesschwadron“ bezeichnet wird, beteiligt.
Bangladesch hat das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen bisher weder ratifiziert noch unterzeichnet.