Der UN-Ausschuss gegen das gewaltsame Verschwindenlassen (CED) tagte vom 20. bis 31. März 2023 in Genf. Während seiner 24. Sitzung, führte der Ausschuss Dialoge mit Argentinien, Costa Rica, Sambia und Deutschland und veröffentlichte seine abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations) zu den Länderberichten. Auch der Bericht über den Irak-Besuch des Ausschusses im November 2022 wurde angenommen und veröffentlicht. Des Weiteren verabschiedete der Ausschuss den Entwurf seiner ersten Allgemeinen Bemerkung (General Comment) über gewaltsames Verschwindenlassen im Migrationskontext, sowie eine Stellungnahme zum Thema „nicht-staatliche Akteure im Kontext des Übereinkommens für den Schutz aller Menschen vor dem Gewaltsamen Verschwindenlassen“.

Bei dem Dialog mit der deutschen Vertretung (hier zu sehen) ging es vor allem um das Fehlen eines separaten Straftatbestands des „gewaltsamen Verschwindenlassens“ im deutschen Strafrecht. Artikel 4 des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen verpflichtet die Vertragsstaaten zu garantieren, dass das gewaltsame Verschwindenlassen als Verbrechen strafrechtlich verfolgt werden kann. Schon 2014 hatte der Ausschuss kritisiert, dass der strafrechtliche Rahmen in Deutschland dies nicht gewährleistet. Ausführliche Hintergrundinformationen über das gewaltsame Verschwindenlassen im deutschen Strafrecht hat das Deutsche Institut für Menschenrechte in einer Stellungnahme an den CED zusammengestellt, die hier zu lesen ist.

Alle Dokumente der Sitzung, einschließlich der Länderberichte und Concluding Observations, können hier heruntergeladen werden.

Die Allgemeine Bemerkung über das Verschwindenlassen im Kontext der Migration thematisiert das wachsende Problem des Verschwindenlassens von Migrant*innen auf Migrationsrouten in verschiedenen Teilen der Welt. Ziel der Allgemeinen Bemerkung ist es, die Vertragsstaaten bei der Prävention und im Umgang mit dieser Problematik zu unterstützen. Außerdem werden die Pflichten, die sich aus dem internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Gewaltsamen Verschwindenlassen diesbezüglich ergeben, ausführlich beschrieben.

Der Entwurf der Allgemeinen Bemerkung ist auf der Webseite des Ausschusses zu finden und kann bis zum 15. Juni 2023 kommentiert werden. Hier gibt es genauere Informationen dazu.

In dem Bericht über seinen Irak-Besuch ruft der Ausschuss die irakische Regierung auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um das Verschwindenlassen zu unterbinden, das Schicksal der Verschwundenen aufzuklären und die Opfer zu entschädigen. Im Irak sind im Laufe der letzten 50 Jahre bis zu 1 Millionen Menschen verschwunden. Mehrere Tätergruppen sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten für das systematische Verschwindenlassen von Menschen verantwortlich. Während die Täter bislang von Straflosigkeit profitieren, werden die Opfer dieser Verbrechen reviktimisiert. Es bedarf juristischer Reformen und praktischer Maßnahmen, um die Verbrechen aufzuklären und die Opfer zu finden.

Der Bericht wurde am 6. April von irakischen Menschenrechtsorganisationen und Barbara Lochbihler, Vizepräsidentin des CED und Berichterstatterin für den Irak in Genf diskutiert. Eine Aufzeichnung des Dialoges findet sich hier.

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