In vielen Ländern sind Familienangehörige verschwundener Menschen, die ihre Angehörigen unter enormen psychosozialen Belastungen suchen, Menschenrechtsverteidiger*innen, die sich gegen das Verschwindenlassen einsetzen und öffentliche Bedienstete, die mit der Suche nach Verschwundenen und Ermittlungen befasst sind, besonderen Risiken ausgesetzt. Häufig werden sie stigmatisiert, bedroht, diffamiert, zu Unrecht angezeigt, verhaftet oder gar umgebracht oder verschwinden selbst.

Sowohl die Internationale Erklärung zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen als auch das rechtsverbindliche Internationale Abkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen schreiben den Schutz dieser Personengruppen fest. Die Kampagne zur Ratifizierung des Abkommens sieht sich jedoch mit großen Hürden konfrontiert, weltweit gibt es erst 68 Vertragsstaaten.

Dieser Problematik widmet sich die Internationale Koalition gegen gewaltsames Verschwindenlassen anlässlich des 30.8. in einer Online-Veranstaltung. Gemeinsam mit Betroffenen, zivilgesellschaftlichen Akteur*innen und Vertreter*innen der Vereinten Nationen werden aktuelle Situationen in verschiedenen Ländern beleuchtet und Schutzmöglichkeiten und Herausforderungen im Rahmen des Mandats des UN-Ausschusses und der UN-Arbeitsgruppe gegen gewaltsames Verschwindenlassen diskutiert.

Mit:

  • Eduardo García, Pro-Búsqueda, El Salvador
  • Nassera Dutour, FEMED, Frankreich
  • Zaenal Muttaqin, IKOHI, Indonesien
  • Claude Gatebuke und Noël Zihabamwe, Ruanda
  • Suela Janina, Mitglied des UN-Ausschusses gegen das Verschwindenlassen
  • Horacio Ravenna, Mitglied des UN-Ausschusses gegen das Verschwindenlassen
  • Grazyna Baranowska, Mitglied der UN-Arbeitsgruppe gegen gewaltsames oder unfreiwilliges Verschwindenlassen

Die Online-Veranstaltung findet am 30.8. von 15 bis 17 Uhr statt.
Registrierung hier möglich.