UN-Expert*innen, darunter mehrere Mitglieder der UN-Arbeitsgruppe gegen gewaltsames oder unfreiwilliges Verschwindenlassen (WGEID), verurteilen das Verschwindenlassen hungernder Palästinenser*innen an Lebensmittelverteilungsstellen in Gaza. Die NGO Defense for Children International – Palestine (DCIP) dokumentierte Fälle bei denen auch einige Kinder betroffen sind. Die NGO Mena Rights Group mit Sitz in Genf veröffentlichte auf ihrer Seite Informationen zu den Fällen einiger verschwundener Männer an den Lebensmittelausgabestellen, wie z.B. den Fall des 16-jährigen Abdulraouf Ayman Abdulhamid al-Hems und anderen. Berichten zufolge sind israelische Militärkräfte direkt involviert und verweigern Auskünfte über das Schicksal der Verschleppten, was nach internationalem Recht als gewaltsames Verschwindenlassen gilt.

Die Situation im Gazastreifen ist durch gravierende und systematische Menschenrechtsverletzungen gekennzeichnet, die nach internationalem Recht schwer wiegen. Die Vereinten Nationen haben die Gesamtsituation in Gaza als Genozid eingestuft, womit eine der schwersten völkerrechtlichen Kategorien Anwendung findet. Internationale Organisationen berichten regelmäßig von außergerichtlichen Tötungen, systematischer Behinderung humanitärer Hilfe, kollektiver Bestrafung und gezielter Zerstörung ziviler Infrastruktur. Vor diesem Hintergrund erscheinen nun auch die Verschleppungen an Lebensmittelausgabestellen nicht als isolierte Vorfälle, sondern als Teil eines umfassenderen, strukturellen Angriffs auf die palästinensische Zivilbevölkerung, der dringend internationale Rechenschaftspflichten und Schutzmaßnahmen erfordert.