In Bangladesch steht das Thema gewaltsames Verschwindenlassen zunehmend im Mittelpunkt der Aufarbeitung des 2024 gestürzten Regimes unter Sheikh Hasina (wir berichteten). Wenige Tage nachdem das International Crimes Tribunal (ICT Bangladesh) Haftbefehle wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen 25 Militärangehörige und ehemalige Geheimdienstmitarbeitende ausgestellt hatte, nahm die Armee Mitte Oktober 15 Offiziere fest. Sie werden für Fälle des gewaltsamen Verschwindenlassens, illegaler Inhaftierungen in geheimen Zentren wie „Aynaghar“ sowie Folter und Mord zwischen 2016 und 2024 verantwortlich gemacht.
Zum Hintergrund der ICT Bangladesh: Das Sondertribunal zur Aufarbeitung von Kriegsverbrechen” wurde 2009 eingerichtet um Verbrechen, die während des Unabhängigkeitskriegs 1971 begangen wurden, zu verfolgen. Das ICT erntete viel Kritik wegen Unregelmäßigkeiten und den vielen Todesurteilen, die es verteilte. Im September 2024 ernannte die Regierung einen neuen Generalstaatsanwalt um gegen die Verantwortlichen der Gewalt im Juli und August 2024 zu ermitteln.
Darüber hinaus verabschiedete die Regierung im November 2025 ein Dekret, welches gewaltsames Verschwindenlassen als eigenes Verbrechen definiert. Werden Opfer nicht wieder oder tot aufgefunden, kann die Todesstrafe verhängt werden. Zudem sollen spezielle Tribunale eingerichtet werden, Verfahren binnen 120 Tagen abgeschlossen werden und Entschädigungen für Opferfamilien ermöglicht werden. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte Volker Türk begrüßte die Initiativen zu Aufklärung und Strafverfolgung, betonte jedoch, dass die im Völkerrecht garantierten Verfahrens- und Menschenrechte einzuhalten seien. Schon im Mai mahnten mehrere Menschenrechtsorganisationen die Regierung an, verstärkt mit Betroffenenfamilien zusammenzuarbeiten und besonders von der Todesstrafe abzusehen. Eine weitere Novelle sieht vor, Personen offiziell als „verschwunden“ zu erklären, wenn ihr Verbleib fünf Jahre lang ungeklärt bleibt.




