Der UN-Ausschuss gegen das gewaltsame Verschwindenlassen (CED) hat am 21. Oktober 2025 seinen jährlichen Bericht vor der UN-Generalversammlung vorgestellt und nun das erste Mal auch formal Artikel 34 der Konvention gegen das Verschwindenlassen gegenüber Mexiko aktiviert (siehe Beitrag Mexiko in diesem Newsletter). Weitere Schritte wurden bisher nicht bekannt gegeben.

Bis zum 31. Januar 2026 bittet der CED außerdem um Inputs zu dem Thema „Gewaltsames Verschwindenlassen im Kontext von transnationaler Repression“.

Die 30. Sitzung des CED ist für den 9. bis 27. März 2026 geplant, auf welcher der Ausschuss die Berichte von Kap Verde, Dänemark und Südkorea prüfen wird. Konstruktive Dialoge sind geplant mit Malawi, Samoa, Ecuador und dem Irak.