Wegen der systematischen und dauerhaften Begehung der Verbrechen des Verschwindenlassens in Lateinamerika wurde eine regionale Konvention über erzwungenes Verschwindenlassen (Convención Interamericana sobre Desaparición forzada) ausgearbeitet. Die interamerikanische Konvention gegen das Verschwindenlassen wurde 1994 von der Generalversammlung der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) verabschiedet und trat am 28. März 1996 in Kraft.

Bis Mai 2020 haben 15 Länder der Region die Interamerikanische Konvention ratifiziert. Dieses Übereinkommen definiert in seinen 22 Artikeln Richtlinien zur Verhinderung, Sanktionierung und Beseitigung des gewaltsamen Verschwindenlassens von Personen in der Region, was ein wesentlicher Beitrag zum Schutz der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit darstellt.

Die Konvention betont, dass die systematische Praxis des erzwungenen Verschwindenlassens von Personen ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt. Der Art. 2 der lateinamerikanischen Konvention enthält eine Definition des Verschwindenlassens, die als Vorbild für die spätere UN-Konvention diente. Die Konvention behandelt das Verschwindenlassen nicht nur als eine Verletzung verschiedener einzelner Menschenrechte, sondern als ein komplexes Verbrechen, das zahlreiche Menschenrechte verletzt

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