Die Sondergerichtsbarkeit für den Frieden (JEP) hat den Fall von General Jesús Armando Arias abgeschlossen und an die ordentliche Gerichtsbarkeit zurück überwiesen. Der General lieferte während des Verfahrens vor der Sondergerichtsbarkeit keinerlei Informationen zur Aufklärung der Fälle von Verschwindenlassen, für die er von ordentlichen Gerichten bereits verurteilt wurde. Während des Verfahrens vor dem Sondergerichtshof genoss der General Bewährung, nun wurde er wieder in eine Hafteinrichtung zum Absitzen des vorab verhängten Strafmaßes überwiesen.

Opfergruppen begrüßten die Entscheidung der JEP.