Am 29. Juni stimmte die UN-Generalversammlung für die Einrichtung einer unabhängigen Institution zur Aufklärung des Schicksals und Verbleibs von zehntausenden Vermissten und Verschwundenen in Syrien.

Seit Beginn des Bürgerkriegs in Syrien 2011, gelten in dem Land über 100,000 Menschen als vermisst oder verschwunden. Das Foltern und Verschwindenlassen von politischen Gegnern in syrischen Gefängnissen nahm nach Beginn des Bürgerkriegs systematisch zu, wie dieser Artikel erklärt.

Familien der Verschwundenen und Menschenrechtsorganisationen fordern seit einigen Jahren die Einrichtung einer unabhängigen Institution, während die syrische Regierung die Resolution der Generalversammlung als eine Einmischung in nationale Angelegenheiten darstellt. Eine Zusammenfassung der Debatte vor der Abstimmung gibt es hier.

Aus rechtlicher Sicht ist zu beanstanden, dass die Entscheidung der Generalversammlung sich auf „Vermisste“ bezieht und das gewaltsame Verschwindenlassen mit keinem Wort erwähnt. Diese Differenzierung ist wichtig, denn das gewaltsame Verschwindenlassen ist ein Verbrechen, das strafrechtlich verfolgt werden muss und eine Verletzung der Menschenrechte, die spezielle staatliche Pflichten gegenüber den Opfern mit sich bringt. Dieser Blogpost kritisiert das Fehlen des Tatbestandes von gewaltsamem Verschwindenlassen in der Entscheidung und erklärt, welchen Herausforderungen sich das Gremium stellen muss.

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