Vom 11. bis 29. September tagte der UN-Ausschuss gegen das Gewaltsame Verschwindenlassen (CED) in Genf. Der Ausschuss führte Staatendialoge mit Mauretanien, Mexiko, den Niederlanden und Nigeria und veröffentlichte zum Thema gewaltsames Verschwindenlassen im Migrationskontext seine erste Allgemeine Bemerkung (General Comment).
In einer Allgemeinen Bemerkung haben UN-Ausschüsse die Möglichkeit den jeweiligen Vertrag ausführlich zu interpretieren. Diese erste Allgemeine Bemerkung des CED wurde am 28. September offiziell vorgestellt. Der Ausschuss stellt in ihr klar, dass Staaten Migrant*innen vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen auf Migrationsrouten schützen und nach verschwundenen Migrant*innen suchen müssen. Wenn Staaten direkt am Verschwindenlassen von Migrant*innen beteiligt sind, zum Beispiel weil sie diese festnehmen ohne die Festnahme zu registrieren, dann handelt es sich um gewaltsames Verschwindenlassen. Die Allgemeine Bemerkung enthält konkrete Maßnahmen, die Staaten treffen müssen um das Verschwindenlassen von Migrant*innen zu unterbinden und aufzuklären. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen spielt internationale Kooperation eine wichtige Rolle, sowohl in der Praxis als auch finanziell, da es sich um eine meist grenzüberschreitende Problematik handelt.
Die Aufzeichnung des Launch-Events gibt es hier.
Alle Dokumente der Sitzung, einschließlich der Länderberichte und Abschließenden Bemerkungen, können hier heruntergeladen werden.