Im Rahmen ihrer 71. Sitzung hat die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker (ACHPR) – oberstes Menschenrechtsorgan der Afrikanischen Union – kürzlich Leitlinien zum Schutz aller Personen vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen verabschiedet.

Zivilgesellschaftliche Akteur*innen, darunter internationale Menschenrechtsorganisationen wie REDRESS und nationale Vereinigungen wie Zimbabwe Lawyers for Human Rights (ZLHR) und Lawyers for Justice in Libya (LFJL), rücken das Thema seit geraumer Zeit ins Blickfeld der politischen und öffentlichen Aufmerksamkeit, unter anderem durch die Veröffentlichung von Berichten mit Empfehlungen für Gesetzes- und Politikreformen. Sie haben die Arbeit der Afrikanischen Kommission für Menschenrechte eng begleitet. Die UN-Arbeitsgruppe gegen gewaltsames oder unfreiwilliges Verschwindenlassen (WGEID) hat seit ihrer Gründung im Jahr 1980 mehr als 4.000 Anträge von Opfern aus afrikanischen Ländern erhalten. Die tatsächlichen Opferzahlen dürften deutlich höher liegen – insbesondere deshalb, weil offizielle Daten meist fehlen, viele Opfer Angst haben, die Fälle überhaupt anzuzeigen und Staaten die Anwendung des Straftatbestands ablehnen.

Bisher haben nur 17 von 54 afrikanischen Staaten das Internationale Abkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (ICPPED) ratifiziert und im Gegensatz zu anderen Regionen, wie Lateinamerika, existiert bisher kein Regionalabkommen. Die Leitlinien der Afrikanischen Kommission sollen auch dazu beitragen, die Ratifizierungen des ICPPED voranzutreiben.

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