Der UN-Ausschuss gegen das gewaltsame Verschwindenlassen (CED) und die UN-Arbeitsgruppe gegen gewaltsames oder unfreiwilliges Verschwindenlassen (WGEID) organisieren, nach dem Vorbild anderer thematischer globaler Treffen, einen Weltkongress zum Gewaltsamen Verschwindenlassen. Für den 15. und 16. Januar 2025 laden sie zivilgesellschaftliche Akteure, internationale Institutionen sowie politische Vertreter*innen der Länder – unabhängig davon, ob sie Unterzeichner*innen des Abkommens gegen Verschwindenlassen sind oder nicht – in das Internationale Konferenzzentrum (CICG) nach Genf.Das Programm beinhaltet Paneldiskussionen zur Sensibilisierung von Diplomat*innen bezüglich Systematik und Verbreitung von Verschwindenlassen sowie den rechtlichen Instrumenten dagegen: Strategische Prozessführung, die Mechanismen internationaler Agenturen, oder Möglichkeiten zur Anwendung des Völkerstrafrechts entsprechend des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auch auf der Rolle der Zivilgesellschaft, deren Handlungsspielraum durch die Anwendung von Verschwindenlassen als Repressionsmittel massiv eingeschränkt wird. Der Kongress möchte ein Netzwerk von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf den Weg bringen, damit diese sich besser wehren können und nicht einschüchtern lassen. Es soll außerdem ein Action Plan verabschiedet werden, der sich schon seit März in Konsultation befindet. Dieser beinhaltet Schritte zur Beendigung der Straflosigkeit, den Aufbau des Jugendnetzwerkes sowie die Verstärkung von Rechtshilfe und psycho-sozialer Betreuung von Opfern von Verschwindenlassen und ihren Angehörigen. Nicht zuletzt steht auch die Erweiterung der Mitgliedstaaten auf der Agenda, denn bis jetzt haben erst 76 Staaten der 193 Mitgliedsstaaten der UN das UN-Übereinkommen gegen das gewaltsame Verschwindenlassen ratifiziert.
Um an dem Weltkongress vor Ort teilzunehmen oder ihm per Live-Stream zu folgen, ist es ab jetzt möglich, sich hier zu registrieren.