Jedes Jahr wird am 30. August – dem internationalen Tag der Opfer des Verschwindenlassens – gewaltsam Verschwundener und ihrer Angehöriger gedacht. Einst insbesondere von (lateinamerikanischen) Militärdiktaturen genutzt, kommt es heute in jeder Region der Welt und in den verschiedensten Zusammenhängen zu Fällen von Verschwindenlassen. Alleine in Mexiko gelten rund 87.000 Menschen als verschwunden. Jedoch handelt es sich um ein Verbrechen, dem auch in Europa – zum Beispiel in Belarus oder der Türkei – systematisch Menschen zum Opfer fallen. Länder wie Kambodscha, Thailand, Irak, Mali, Syrien und Sri Lanka geben aktuell besonderen Anlass zur Sorge. Die Motive und Vorgehensweisen des Verbrechens sind im Laufe der Zeit vielfältiger geworden. Zudem sorgen Migrationspolitik und der „Kampf gegen den Terrorismus“ für einen Anstieg der Zahlen von Verschwundenen.

Der 30. August ist auch Anlass dafür, daran zu erinnern, dass immer noch zu wenige Staaten die Konvention zum Schutz aller Personen vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen ratifiziert haben: Bisher sind es daher weltweit erst 64 Vertragsstaaten, aus denen Menschen bei der Suche nach Verschwunden den UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen um Unterstützung bitten können. In vielen Ländern fehlen institutionelle Voraussetzungen und wirksame Suchmechanismen sowie notwendige Gesetze zur Prävention des Verbrechens.

Hier geht es zu einem Gastkommentar von Barbara Lochbihler, ehemaliges Mitglied des Europäischen Parlaments sowie Generalsekretärin von Amnesty International Deutschland und aktuell Mitglied im UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen. Anlässlich des Gedenktags sprach Lochbihler auch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

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