Deutsche Menschenrechtskoordination, Factsheet 1/2015: In ihrem Bericht zum Verschwindenlassen von Menschen in Mexiko formuliert die Deutsche Menschenrechtskoordination Handlungsempfehlungen nicht nur für Mexiko, sondern auch für die deutsche Bundesregierung und die Europäische Union.
Empfehlungen Die Bundesregierung und die Europäische Union sollten Mexiko folgende Empfehlungen geben:
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Die mexikanische Regierung sollte eine nationale Strategie zur Aufklärung von Menschenrechtsverbrechen, der Bekämpfung der Straflosigkeit, der Umsetzung der Opferrechte sowie ein Konzept zum Schutz vor dem Verschwindenlassen vorlegen.
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Das Konzept, das der Prävention von Verschwindenlassen und der Suche nach den verschwundenen Personen dient, sollte sich an den Empfehlungen der UN-Arbeitsgruppe über das Verschwindenlassen orientieren. Es soll die Einrichtung eines einheitlichen nationalen Registers über alle verschwundenenPersonen, DNA-Datenbanken sowie die Festlegung von Suchprotokollen umfassen.
Die Bundesregierung sollte
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bei der Planung und Durchführung von Rechtsstaatsprojekten mit Bezug zum Verschwindenlassen die mexikanische Zivilgesellschaft regelmäßig konsultieren und ihre Empfehlungen aufnehmen.
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die Verhandlungen zum Sicherheitsabkommen aussetzen, solange die genannte nationale Strategie zur Bekämpfung der Straflosigkeit und zum Schutz vor dem Verschwindenlassen nicht verabschiedet und ein Politikwandel der mexikanischen Regierung in Bezug auf die Gewährleistung der Menschenrechte nicht erkennbar ist.
Die Europäische Union sollte
- das Verschwindenlassen im Menschenrechtsdialog der EU mit Mexiko gesondert und vertieft thematisieren sowie das Monitoring über die Implementation des o.g. Konzepts, der Empfehlungen des CED sowie die der Expertengruppe GIEI durchführen.
- in das aktuell verhandelte Globalabkommen zwischen der EU und Mexiko eine für die Zivilgesellschaft zugängliche und operable Menschenrechtsklausel einführen. Zudem sollte ein Monitoring-System über die Umsetzung von Menschenrechten erarbeitet und in das Globalabkommen aufgenommen werden, das auch Maßnahmen zum Schutz vor dem Verschwindenlassen umfasst.
Stand: 10.10.2015