Internationaler Rahmen
Die Umsetzung der Konvention gegen das Verschwindenlassen in Deutschland – Zur Erforderlichkeit eines eigenen Straftatbestandes
Obwohl Deutschland die UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen bereits 2009 ratifiziert hat, meint die Bundesregierung bis heute, dass es zu ihrer Umsetzung keinerlei weiterer gesetzlicher Veränderungen bedarf. Von Braun und Diehl begründen in ihrem Artikel, warum ein eigener Straftatbestand notwendig ist.
Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
Erster deutschsprachiger Aufsatz zum Thema aus dem Jahr 2008.
Leitlinien für die Betreuung von Opfern
Um die Reviktimisierung der Betroffenen zu verhindern, haben zivilgesellschaftliche Organisationen Leitlinien für weltweite Mindeststandards bei der Betreuung von Opfern …