Internationaler Rahmen
UN Ausschuss gegen Verschwindenlassen tagte erneut online
Die drei Staatenüberprüfungen während der 20. Sitzung des UN-Ausschusses gegen das Verschwindenlassen vom 12. April bis 7. May 2021 brachten ein Stück Normalität in die Arbeit des Ausschusses zurück. Allerdings konnten diese Dialoge mit der Schweiz, Mongolei und Kolumbien wie auch alle anderen Beratungen des Ausschusses infolge der Covid-19-Pandemie auch diesmal nur im online-Format stattfinden.
10 Jahre Übereinkommen gegen Verschwindenlassen
Das Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (ICPPED) wird am 23.Dezember 2020 10 Jahre alt. Die Koalition gegen Verschwindenlassen hat zu diesem Anlass ein Statement in verschiedenen Sprachen veröffentlicht. Mit diesem Statement erinnern wir an die grundlegende Bedeutung des Übereinkommens für die Opfer und die Verpflichtung aller Staaten, das Übereinkommen umzusetzen – besonders die Suche und die Gerechtigkeit für die Opfer.
Überblick über das interamerikanische Menschenrechtssystem: Dokumente und Kontrollmechanismen
Das interamerikanische Menschenrechtssystem spielte – und spielt auch weiterhin – eine fundamentale Rolle im Kampf gegen das gewaltsame Verschwindenlassen von Personen auf dem Kontinent. Sowohl die Interamerikanische Menschenrechts-Kommission als auch der Interamerikanische Menschenrechts-Gerichtshof haben wichtige rechtliche Instrumente für ihre Verfolgung und Prävention bereitgestellt.
Die Interamerikanische Konvention gegen das Verschwindenlassen
Wegen der systematischen und dauerhaften Begehung der Verbrechen des Verschwindenlassens in Lateinamerika wurde eine regionale Konvention über erzwungenes Verschwindenlassen (Convención Interamericana sobre Desaparición forzada) ausgearbeitet. …
Zum Verständnis der UN-Konvention des Verschwindenlassens:
Auf Empfehlung des UN-Menschenrechtsrates verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20. Dezember 2006 den Entwurf für ein internationales Übereinkommen zum Schutz aller Menschen vor dem Verschwindenlassen Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
Die Rechte der Opfer haben kein Verfallsdatum
Im Januar 2019 erhielt der UN-Menschenrechtsausschuss eine Mitteilung über einen Fall des Verschwindenlassens auf den Balearen, Spanien. Die Opfer gelten seit August 1936 als verschwunden. Dieser Artikel legt dar, dass die Mitteilung im Lichte der internationalen Menschenrechtsgesetzgebung und nach den vom Ausschuss selbst aufgestellten Zuständigkeitsregeln ratione temporis für zulässig erklärt werden sollte.
UN-Ausschusssitzung erstmals von Opfer eröffnet
Zum ersten Mal in der Geschichte des UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen sprach zur offiziellen Eröffnung einer Sitzung ein Opfer des gewaltsamen Verschwindenlassens. María Nohemí Barbosa legte per Videoschaltung aus Kolumbien Zeugnis über das Verschwinden Ihres Sohnes und ihre Zusammenarbeit mit dem Ausschuss ab.
Leitprinzipien für die Suche nach verschwundenen Personen
Der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen (CED) hat im April 2019 Leitprinzipien für die Suche nach verschwundenen Personen verabschiedet. Sie sind für Familienangehörige sowie für Vertrags- wie Nichtvertragsstaaten ein wichtiges Instrument, um die Suche nach...
Die Suche nach den Verschwundenen: Leitlinien sollen staatliches Handeln verbessern.
Jedes Jahr verschwinden weltweit Menschen, weil sie im Auftrag oder mit Duldung von Regierungen entführt und gefoltert werden. Die Verantwortlichen verwischen die Spuren der Taten und verheimlichen den Verbleib der Opfer. In den letzten Monaten hat der UN-Ausschuss...
Aus der Arbeit des UN-Ausschusses gegen das Verschwindenlassen
Die wichtigsten Arbeitsergebnisse des UN-Ausschusses aus dem Jahr 2016: der Abschluss des ersten Individualbeschwerdeverfahrens, der ‚konstruktive Dialog mit Kolumbien‘ und die Nutzung weiterer Instrumente wie Länderbesuche.