Der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen (CED) hat im April 2019 Leitprinzipien für die Suche nach verschwundenen Personen verabschiedet. Sie sind für Familienangehörige sowie für Vertrags- wie Nichtvertragsstaaten ein wichtiges Instrument, um die Suche nach Verschwundenen effizienter zu gestalten und die Rechte von Familienangehörigen zu stärken. Sie basieren auf den einschlägigen internationalen Übereinkommen und auf den Erfahrungen von Betroffenen, zivilgesellschaftlichen Akteuren und staatlichen Stellen bei der Suche nach Verschwundenen. Eine deutschsprachige Zusammenfassung der Leitprinzipien vom Deutschen Institut für

Menschenrechte findet sich hier: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Information/Information_24_Suche_nach_Verschwundenen.pdf

Die offizielle deutschsprachige Übersetzung der Leitlinien findet sich hier

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