Internationaler Rahmen
Die Suche nach den Verschwundenen: Leitlinien sollen staatliches Handeln verbessern.
Jedes Jahr verschwinden weltweit Menschen, weil sie im Auftrag oder mit Duldung von Regierungen entführt und gefoltert werden. Die Verantwortlichen verwischen die Spuren der Taten und verheimlichen den Verbleib der Opfer. In den letzten Monaten hat der UN-Ausschuss...
Aus der Arbeit des UN-Ausschusses gegen das Verschwindenlassen
Die wichtigsten Arbeitsergebnisse des UN-Ausschusses aus dem Jahr 2016: der Abschluss des ersten Individualbeschwerdeverfahrens, der ‚konstruktive Dialog mit Kolumbien‘ und die Nutzung weiterer Instrumente wie Länderbesuche.
Kurzinterview mit Rainer Huhle zur Arbeit des Aussschusses gegen Gewaltsames Verschwindenlassen
Kurzinterview mit Rainer Huhle, Mitglied im UN-Ausschuss gegen das gewaltsame Verschwindenlassen und Vorstandsmitlgied des Nürnberger Menschenrechtszentrums.
Verschwindenlassen während der Haft: UN-Ausschuss schließt erstes Verfahren einer Individualbeschwerde ab
Der UN-Ausschuss zum Schutz vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen hat Kriterien für Verschwindenlassen in Haft definiert. Die Verlegung eines Inhaftierten in Einzelhaft, ohne dessen Angehörige oder Rechtsbeistand zu informieren bei gleichzeitiger Weigerung, über den neuen Aufenthaltsort Auskunft zu geben, entspricht geheimer Haft. Mit dieser Entscheidung in einem Einzelfall aus Argentinien hat der UN-Ausschuss sein erstes Individualbeschwerdeverfahren abgeschlossen.
Vereinte Nationen: Instrumente gegen das Verschwindenlassen
Dazu zählen Gremien wie die ‚Arbeitsgruppe über gewaltsames und unfreiwilliges Verschwindenlassen‘ und der ‚Ausschuss gegen das Verschwindenlassen‘ sowie der rechtliche Rahmen für deren Arbeit.
Das Verschwindenlassen von Personen – Eine erste Bilanz der Umsetzung der UN-Konvention
Überblick über Entstehung und Kernelemente der Ende 2010 in Kraft getretenen UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen – die wichtigsten Arbeitsergebnisse des Ausschusses – offene Fragen.
Die Umsetzung der Konvention gegen das Verschwindenlassen in Deutschland – Zur Erforderlichkeit eines eigenen Straftatbestandes
Obwohl Deutschland die UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen bereits 2009 ratifiziert hat, meint die Bundesregierung bis heute, dass es zu ihrer Umsetzung keinerlei weiterer gesetzlicher Veränderungen bedarf. Von Braun und Diehl begründen in ihrem Artikel, warum ein eigener Straftatbestand notwendig ist.
Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
Erster deutschsprachiger Aufsatz zum Thema aus dem Jahr 2008.
Leitlinien für die Betreuung von Opfern
Um die Reviktimisierung der Betroffenen zu verhindern, haben zivilgesellschaftliche Organisationen Leitlinien für weltweite Mindeststandards bei der Betreuung von Opfern …