Internationaler Rahmen
Internationaler Rahmen | 24. Sitzung des UN-Ausschusses gegen das Verschwindenlassen (CED): unter anderem Staatendialog mit Deutschland
Der UN-Ausschuss gegen das gewaltsame Verschwindenlassen (CED) tagte vom 20. bis 31. März 2023 in Genf. Während seiner 24. Sitzung, führte der Ausschuss Dialoge mit Argentinien, Costa Rica, Sambia und Deutschland und veröffentlichte seine abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations) zu den Länderberichten.
Internationaler Rahmen | UN-Menschenrechtsrat ernennt Ana Lorena Delgadillo Pérez als neues Mitglied der UN-Arbeitsgruppe gegen gewaltsames oder unfreiwilliges Verschwindenlassen (WGEID)
Anfang April bestätigte der UN-Menschenrechtsrat die Mexikanerin Ana Lorena Delgadillo Pérez als neues Mitglied der UN-Arbeitsgruppe gegen gewaltsames oder unfreiwilliges Verschwindenlassen (WGEID).
Internationaler Rahmen | UN-Arbeitsgruppe gegen Gewaltsames oder Unfreiwilliges Verschwindenlassen (WGEID) zu Besuch in Honduras
Vom 20. bis 29. März besuchten einige Mitglieder der UN-Arbeitsgruppe gegen gewaltsames oder unfreiwilliges Verschwindenlassen (WGEID) Honduras, um sich über die Problematik des Verschwindenlassens im Land zu informieren. Die WGEID Mitglieder trafen sich mit Regierungsvertreter*innen, Angehörigen und Opfern und zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Internationaler Rahmen | 129. Sitzung der UN-Arbeitsgruppe gegen Gewaltsames oder Unfreiwilliges Verschwindenlassen (WGEID) in Santiago de Chile
Vom 6. Bis zum 10. Februar tagte die UN-Arbeitsgruppe gegen Gewaltsames oder Unfreiwilliges Verschwindenlassen (WGEID) in Santiago, Chile. Während der Sitzung überprüfte die Arbeitsgruppe 486 Eilaktionen sowie 364 weitere Fälle, die entweder neu gemeldet wurden oder zu denen es neue Informationen gab.
Datenbank mit wegweisender Rechtsprechung und internationalen Standards über gewaltsames Verschwindenlassen
Seit den 1970er Jahren kämpfen Angehörige von Verschwundenen, zunächst besonders aus Lateinamerika, auf regionaler und internationaler Ebene für Gerechtigkeit und Wahrheit. Anfänglich ging es darum, Unterstützung bei der Suche nach Verschwundenen zu finden und auch das Verschwindenlassen sichtbar zu machen und als Menschenrechtsverletzung anzuerkennen. Denn als in den lateinamerikanischen Diktaturen der 1970er und 1980er Jahre systematisch Menschen „verschwinden gelassen“ wurden, existierte das „gewaltsame Verschwindenlassen“ weder als Begriff noch als eigenständige Menschenrechtsverletzung.
Internationaler Rahmen | Afrikanische Menschenrechtskommission stellt neue Leitlinien zum Schutz aller Personen vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen in Afrika vor
Während ihrer 73. Sitzung hat die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker (ACHPR) – oberstes Menschenrechtsorgan der Afrikanischen Union – die bereits im Mai 2022 angenommenen Leitlinien zum Schutz aller Personen vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen in Afrika vorgestellt.
UN-Ausschuss gegen Verschwindenlassen erstmals vor Ort in Mexiko
Acht Jahre Verhandlungen hatte es gedauert, bis der vom UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen (CED) 2013 erstmals angefragte Besuch in Mexiko schließlich im November 2021 stattfinden konnte. In diesen Jahren hat sich zwar einiges verändert im Land, doch die Zahl von gewaltsam verschwundenen Menschen ist bis heute erschreckend hoch.
Wahrheit und Gerechtigkeit – Standards und staatliche Richtlinien für eine wirksame Untersuchung von Fällen des Verschwindenlassens
Ein wesentliches Merkmal des gewaltsamen Verschwindenlassens ist es, dass die Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Diese – oft strukturelle – Straflosigkeit verstärkt nicht nur das Leid der Opfer, sie ist auch ein zentrales Problem bei der Bekämpfung und Prävention dieser schweren Menschenrechtsverletzung. Angesichts des Unvermögens oder der Unwilligkeit nationaler Justizsysteme, die Täter*innen zu ermitteln und strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, bleibt den Opfern oftmals nur, sich zwischen „Wahrheit oder Gerechtigkeit“ zu entscheiden. Denn wenn sie beides verlangen, fürchten Täter*innen bestraft zu werden und Opfer werden entsprechend noch mehr zur Zielscheibe von Repressionen.
Internationaler Rahmen | UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen beendet Besuch in Mexiko: „Straflosigkeit und Reviktimisierung halten an“
Am 26. November beendete der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen (CED) seinen 11-tägigen Besuch in Mexiko. Der Ausschuss sprach mit Betroffenen, Vertreter*innen staatlicher Institutionen und Expert*innen. Im Land gelten aktuellen Zahlen zufolge offiziell mehr als 95.000 Menschen als verschwunden.
10 Jahre Arbeit des UN Ausschusses gegen das gewaltsame Verschwindenlassen
Lässt sich die gesammelte Expertise der zehnjährigen Arbeit eines UN-Ausschusses auf 70 Seiten für Jurist*innen, Menschenrechtsaktivist*innen und Regierungsvertreter*innen gleichermaßen verständlich und fachkundig zugleich darstellen? Ja – das zeigt die im September vom Ausschuss gegen das Verschwindenlassen veröffentlichte Publikation „The Work of the Committee on Enforced Disappearance“. Maria Clara Galvis Patiño, früheres Mitglied des Ausschusses, hat übersichtlich zusammengestellt, welche Entscheidungen, Interpretationen und Empfehlungen der Ausschuss in den ersten zehn Jahren seines Bestehens verabschiedet hat.