Internationaler Rahmen

Zum Verständnis der UN-Konvention des Verschwindenlassens:

Zum Verständnis der UN-Konvention des Verschwindenlassens:

Auf Empfehlung des UN-Menschenrechtsrates verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20. Dezember 2006 den Entwurf für ein internationales Übereinkommen zum Schutz aller Menschen vor dem Verschwindenlassen Nichtregierungsorganisationen (NGOs)

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Die Rechte der Opfer haben kein Verfallsdatum

Die Rechte der Opfer haben kein Verfallsdatum

Im Januar 2019 erhielt der UN-Menschenrechtsausschuss eine Mitteilung über einen Fall des Verschwindenlassens auf den Balearen, Spanien. Die Opfer gelten seit August 1936 als verschwunden. Dieser Artikel legt dar, dass die Mitteilung im Lichte der internationalen Menschenrechtsgesetzgebung und nach den vom Ausschuss selbst aufgestellten Zuständigkeitsregeln ratione temporis für zulässig erklärt werden sollte.

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UN-Ausschusssitzung erstmals von Opfer eröffnet

UN-Ausschusssitzung erstmals von Opfer eröffnet

Zum ersten Mal in der Geschichte des UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen sprach zur offiziellen Eröffnung einer Sitzung ein Opfer des gewaltsamen Verschwindenlassens. María Nohemí Barbosa legte per Videoschaltung aus Kolumbien Zeugnis über das Verschwinden Ihres Sohnes und ihre Zusammenarbeit mit dem Ausschuss ab.

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Leitprinzipien für die Suche nach verschwundenen Personen

Leitprinzipien für die Suche nach verschwundenen Personen

Der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen (CED) hat im April 2019 Leitprinzipien für die Suche nach verschwundenen Personen verabschiedet. Sie sind für Familienangehörige sowie für Vertrags- wie Nichtvertragsstaaten ein wichtiges Instrument, um die Suche nach...

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Verschwindenlassen während der Haft: UN-Ausschuss schließt erstes Verfahren einer Individualbeschwerde ab

Verschwindenlassen während der Haft: UN-Ausschuss schließt erstes Verfahren einer Individualbeschwerde ab

Der UN-Ausschuss zum Schutz vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen hat Kriterien für Verschwindenlassen in Haft definiert. Die Verlegung eines Inhaftierten in Einzelhaft, ohne dessen Angehörige oder Rechtsbeistand zu informieren bei gleichzeitiger Weigerung, über den neuen Aufenthaltsort Auskunft zu geben, entspricht geheimer Haft. Mit dieser Entscheidung in einem Einzelfall aus Argentinien hat der UN-Ausschuss sein erstes Individualbeschwerdeverfahren abgeschlossen.

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