Internationaler Rahmen
Zum Verständnis der UN-Konvention des Verschwindenlassens:
Auf Empfehlung des UN-Menschenrechtsrates verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20. Dezember 2006 den Entwurf für ein internationales Übereinkommen zum Schutz aller Menschen vor dem Verschwindenlassen Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
Die Rechte der Opfer haben kein Verfallsdatum
Im Januar 2019 erhielt der UN-Menschenrechtsausschuss eine Mitteilung über einen Fall des Verschwindenlassens auf den Balearen, Spanien. Die Opfer gelten seit August 1936 als verschwunden. Dieser Artikel legt dar, dass die Mitteilung im Lichte der internationalen Menschenrechtsgesetzgebung und nach den vom Ausschuss selbst aufgestellten Zuständigkeitsregeln ratione temporis für zulässig erklärt werden sollte.
UN-Ausschusssitzung erstmals von Opfer eröffnet
Zum ersten Mal in der Geschichte des UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen sprach zur offiziellen Eröffnung einer Sitzung ein Opfer des gewaltsamen Verschwindenlassens. María Nohemí Barbosa legte per Videoschaltung aus Kolumbien Zeugnis über das Verschwinden Ihres Sohnes und ihre Zusammenarbeit mit dem Ausschuss ab.
Leitprinzipien für die Suche nach verschwundenen Personen
Der UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen (CED) hat im April 2019 Leitprinzipien für die Suche nach verschwundenen Personen verabschiedet. Sie sind für Familienangehörige sowie für Vertrags- wie Nichtvertragsstaaten ein wichtiges Instrument, um die Suche nach...
Die Suche nach den Verschwundenen: Leitlinien sollen staatliches Handeln verbessern.
Jedes Jahr verschwinden weltweit Menschen, weil sie im Auftrag oder mit Duldung von Regierungen entführt und gefoltert werden. Die Verantwortlichen verwischen die Spuren der Taten und verheimlichen den Verbleib der Opfer. In den letzten Monaten hat der UN-Ausschuss...
Aus der Arbeit des UN-Ausschusses gegen das Verschwindenlassen
Die wichtigsten Arbeitsergebnisse des UN-Ausschusses aus dem Jahr 2016: der Abschluss des ersten Individualbeschwerdeverfahrens, der ‚konstruktive Dialog mit Kolumbien‘ und die Nutzung weiterer Instrumente wie Länderbesuche.
Kurzinterview mit Rainer Huhle zur Arbeit des Aussschusses gegen Gewaltsames Verschwindenlassen
Kurzinterview mit Rainer Huhle, Mitglied im UN-Ausschuss gegen das gewaltsame Verschwindenlassen und Vorstandsmitlgied des Nürnberger Menschenrechtszentrums.
Verschwindenlassen während der Haft: UN-Ausschuss schließt erstes Verfahren einer Individualbeschwerde ab
Der UN-Ausschuss zum Schutz vor dem gewaltsamen Verschwindenlassen hat Kriterien für Verschwindenlassen in Haft definiert. Die Verlegung eines Inhaftierten in Einzelhaft, ohne dessen Angehörige oder Rechtsbeistand zu informieren bei gleichzeitiger Weigerung, über den neuen Aufenthaltsort Auskunft zu geben, entspricht geheimer Haft. Mit dieser Entscheidung in einem Einzelfall aus Argentinien hat der UN-Ausschuss sein erstes Individualbeschwerdeverfahren abgeschlossen.
Vereinte Nationen: Instrumente gegen das Verschwindenlassen
Dazu zählen Gremien wie die ‚Arbeitsgruppe über gewaltsames und unfreiwilliges Verschwindenlassen‘ und der ‚Ausschuss gegen das Verschwindenlassen‘ sowie der rechtliche Rahmen für deren Arbeit.
Das Verschwindenlassen von Personen – Eine erste Bilanz der Umsetzung der UN-Konvention
Überblick über Entstehung und Kernelemente der Ende 2010 in Kraft getretenen UN-Konvention gegen das Verschwindenlassen – die wichtigsten Arbeitsergebnisse des Ausschusses – offene Fragen.